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10.7.2013 |
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Verbot der Ungarischen Garde bestätigt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verbot einer rechtsextremen paramilitärischen Organisation in Ungarn gebilligt, die vor allem mit Aktionen gegen Sinti und Roma aufgefallen ist.
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Ein Staat müsse nicht warten, bis eine politische Bewegung Gewalttaten begehe, um einzugreifen, stellten die Straßburger Richter fest.
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Jobbik: Verstoß gegen Versammlungsfreiheit
Die Beschwerde des Vorsitzenden der rechtsextremen Partei Jobbik, Gabor Vona, wurde damit abgewiesen. Der 34-Jährige war Chef der paramilitärischen Organisation "Ungarische Garde", bis diese im Jahre 2008 aufgelöst wurde.
Vona hatte vor dem Straßburger Gerichtshof einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geltend gemacht. Diesen Vorwurf ließ der Gerichtshof nicht gelten.
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"Bedrohliche Gruppe organisierter Militanten"
Mitglieder der "Ungarischen Garde" hätten in Uniformen defiliert, die denen der ungarischen Nazi-Partei Pfeilkreuzler während des Zweiten Weltkriegs ähnelten, stellten die Richter fest.
Damit hätten sie die Grenzen zur "einfachen Äußerung einer störenden oder beleidigenden Idee" überschritten. Sie hätten vielmehr eine "bedrohliche Gruppe organisierter Militanten" dargestellt.
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Jobbik will Entscheidung anfechten
Die Partei Jobbik bezeichnete das Urteil als "Beleidigung". Der Gerichtshof setze sich damit über die Meinung einer "überwältigenden Mehrheit" der ungarischen Bevölkerung und über die Realität" in dem Lande hinweg. Die für ihre ausländerfeindlichen und antisemitischen Positionen bekannte Partei kündigte an, sie werde die Entscheidung anfechten.
Das Urteil wurde von sieben Richtern einer kleinen Kammer gefällt. Dagegen kann jede der Parteien binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen - er muss dies aber nicht tun.
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