Volksgruppen ORF.at Ungarn
Di | 26.11.2013
Polizei ermittelt in Kisleta. (Quelle: EPA)
24.8.2009
Roma-Morde: Verdächtige überstellt
Vier vermeintliche Täter der Mord-Serie gegen Angehörige der ungarischen Roma-Minderheit sind in Untersuchungshaft überstellt worden. so die ungarische Nachrichtenagentur MTI.
Die Männer werden verdächtigt, an Übergriffen teilgenommen zu haben, bei denen sechs Menschen starben. Bekleidet mit Kapuzen und kugelsicheren Westen wurden die Verdächtigten von einer schwer bewaffneten Kommandoeinheit in U-Haft überstellt.
Vier Männer im Alter von 28 bis 42 Jahren
Bei den in der Nacht auf Donnerstag in der nordungarischen Stadt Debrecen Verhafteten handelt es sich um Männer im Alter von 28 bis 42 Jahren. Alle vier leugnen ihre Teilnahme an den Verbrechen, erklärte Nora Ruzsbaczy, Verteidigerin des 42-jährigen Arpad K.

Zwei der Verhafteten werden jeweils nur einer Tat verdächtigt, die anderen wiederum Serientaten. Laut Ruzsbaczy hätten die Verhafteten "Angst, ihre Angehörigen könnten Vergeltungsangriffen seitens der Roma oder anderer Menschen ausgesetzt sein".

Laut Marton Lörincz, Pflichtverteidiger des 30-jährigen Zs. P., wird sein Mandant eines Mordes und mehrerer Mordversuche verdächtigt. Laut Medien handelt es sich bei den Verdächtigen Arpad K. und Istvan K. um Brüder, wobei zwei der vier Verhafteten Tätowierungen mit Nazi-Symbolen tragen würden.
Istvan K. für "Romahass" bekannt
Die Debrecener Band "Replika" distanziert sich von ihrem ehemaligen Mitglied, das der Roma-Morde verdächtigt wird, heißt es auf der Webseite der Band.

Bei diesem Mitglied soll es sich um Arpad K. handeln, den ersten Schlagzeuger von "Replika", der in der Bar "Perenyi 1", wo die Verhaftungen stattfanden, als Sicherheitsmann arbeitete.

Arpad K. sei ein "friedlicher Musiker" gewesen, während sein Bruder Istvan K. für seinen "Romahass" bekannt war, so anonyme Quellen.

Die Dauer der durch die Generalstaatsanwaltschaft des Komitats Pest angeordnete U-Haft geht bis zum 23. September und wurde aus Gründen der Flucht- und Verdunklungsgefahr sowie der Vernichtung von Beweisen angeordnet. Drei der Verhafteten legten Berufung gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ein.