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25.4.2013 |
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Presse: Welche Parlamentssprache?
Ein Artikel in der "Presse" geht der Frage nach, in welcher Sprache Abgeordnete im Parlament und in den österreischischen Landtagen sprechen dürfen. Anlass ist die Rede einer Grün-Abgeordneten im Kärntner Landtag.
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Text des Presse-Artikels:
Die deutsche Sprache ist die Staatssprache der Republik“, heißt es in der Verfassung – allerdings „unbeschadet“ der Minderheitenrechte. Auch laut Staatsvertrag haben die slowenischen und kroatischen Minderheiten „dieselben Rechte“ wie alle anderen Österreicher.
Aber daraus ergebe sich kein Recht für Parlamentsreden in Minderheitensprachen, meint Heinz Mayer, Dekan der Wiener Jus-Fakultät. Wer eine rein slowenische Rede hält, müsste mit einem „Ruf zur Sache“ und in weiterer Folge mit dem Wortentzug sanktioniert werden.
„Eine Grußbotschaft wäre aber zulässig“, sagt Mayer zur „Presse“. So hat etwa die einstige Grün-Mandatarin Terezija Stoisits in ihren Reden auch immer eine Begrüßung in Burgenlandkroatisch eingebaut.
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