|
|
|
|
|
|
 |
|
|

|
|
Slowenische Vignettenregelung widerspricht EU-Recht
Allen Protesten zum Trotz beharrt Slowenien auf der Einführung einer Halb- bzw. Jahresvignette ab 1. Juli 2008 für die Benützung slowenischer Autobahnen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Dadurch müssen auch Touristen, die Slowenien nur auf der Fahrt zum Meer durchqueren wollen, eine Halbjahresvignette zum Preis von 35 Euro kaufen. |
|
|
|
|
|
|
|
|
"... Brüssels langer Arm"
Die Einführung einer Vignette mit kürzerer Geltungsdauer wurde von Slowenien bisher abgelehnt. "Offensichtlich schützt die derzeitige EU-Präsidentschaft Slowenien vor Brüssels langem Arm. Als in Österreich das Vignettensystem 1996 eingeführt worden ist, wurden wir von der EU praktisch gezwungen, eine Kurzzeitvignette aufzulegen. Es wurde damals erklärt, dass man nicht gegen zwingendes EU-Recht verstoßen dürfe", zeigt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner auf.
|
|
|
|
|
|
|
|
Blauer Brief aus Brüssel soll kommen
Der ÖAMTC wurde jetzt von Reinhard Rack (österreichischer Abgeordneter zum Europaparlament) informiert, dass Slowenien mit einem ähnlichen Brief seitens der Europäischen Kommission zu rechnen hat, jedenfalls nach Ende der slowenischen Ratspräsidentschaft am 30. Juni 2008. Der künftige neue EU-Verkehrskommissar, Antonio Tajani, soll - laut Rack - jedenfalls entschlossen sein, Slowenien ein Vertragsverletzungsverfahren schriftlich anzudrohen, wenn kein Einlenken erfolgt.
Der ÖAMTC hat sich bereits vor Wochen mit Außenministerin Ursula Plassnik sowie Verkehrsminister Werner Faymann in Verbindung gesetzt. "Beide haben versprochen, sich bei ihren jeweiligen slowenischen Amtskollegen für die Einführung einer Kurzzeitvignette einzusetzen.
Auch der ADAC und die Automobilclubs der Nachbarländer Sloweniens üben diplomatischen und medialen Druck auf Slowenien aus. Slowenien präsentiert sich so gerne als EU-Musterschüler, jetzt soll es auch eine tourismusfreundliche Haltung für andere EU-Bürger an den Tag legen", meint Pronebner.
|
|
|
|
|
|
Clubtipp |
|
Zahlungsbeleg und Hotelrechnung für Refundierung aufbewahren
Es besteht die Möglichkeit, dass Slowenien vom Europäischen Gerichtshof in einem Vertragsverletzungsverfahren verurteilt wird. "Dann haben österreichische Touristen durchaus die Chance, die Preisdifferenz zwischen einer Halbjahresvignette und einer später doch noch eingeführten Kurzzeitvignette zurück zu erhalten.
Voraussetzung ist allerdings, dass man den Zahlungsbeleg für die Vignette aufhebt und seinen Urlaubsaufenthalt z.B. durch Hotelrechnunge
n belegen kann", informiert die ÖAMTC-Juristin. Der ÖAMTC wird seine Mitglieder - sollte eine Möglichkeit für eine Refundierung aussichtsreich erscheinen - jedenfalls unterstützen.
Allerdings kann ein Verfahren wegen Vertragsverletzung vor dem Europäischen Gerichtshof auch einige Jahre dauern, sodass nicht abschätzbar ist, ob und wann eine Rückvergütung erreicht werden kann.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Modalitäten über die Rückvergütung unverbrauchter Autobahnmaut-Guthaben aus einer slowenischen ABC-Box oder DARS-Card findet man unter www.oeamtc.at/reise . |
|
|
|
|
|
|
|
|
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Eva Käßmayer
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
|
|
|
|
|
|
|
|
|