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Di | 26.11.2013
Wiener Gericht Wegen Vollverschleierung ausgeschloßen
Eine junge Österreicherin unter Terrorismusverdacht ist heute von einem Wiener Schwurgericht von der Verhandlung ausgeschlossen worden, weil sie nicht auf ihre Vollverschleierung verzichten wollte.
Glaubwürdigkeit
Die 21-jährige Mona S. war vor Gericht in einem schwarzem Gewand mit einem schmalen Spalt für die Augen erschienen.

Der Vorsitzende Richter schloss die junge Frau aus und sagte, die Geschworenen könnten die Glaubwürdigkeit der Angeklagten nicht beurteilen, wenn sie ihr Gesicht nicht sehen könnten.

Die 21-Jährige steht mit ihrem 22 Jahre alten Mann vor Gericht. Ihnen wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
Mit Anschlägen gedroht
Das junge Paar gilt als Urheber eines Drohvideos einer "Globalen Islamistischen Medienfront", in dem Deutschland und Österreich mit Anschlägen gedroht wurde. Dabei wurden besonders Fußballspiele während der Europameisterschaft in diesem Sommer sowie österreichische und ausländische Politiker als Anschlagsziele genannt. Die jungen Österreicher, die beide aus arabischen Ländern stammen, standen nach Überzeugung der Anklage in Kontakt mit dem internationalen Terrornetzwerk El Kaida.
Vollschleier keine Vorschrift
Anas Schakfeh, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) sieht die Vollverschleierung in seiner Religion nicht als Pflicht an. Die große Mehrheit der Glaubensgelehrten sei dieser Meinung, sagte er am Montag im Gespräch mit der APA. Lediglich eine Minderheit im Islam würde auf das Tragen eines Vollschleiers, wie die Zweitangeklagte im Terror-Prozess im Wiener Straflandesgericht, beharren.

"Ich kann kein Urteil fällen", wollte Schakfeh die Entscheidung des Schwursenats, die Angeklagte Mona S. aufgrund ihrer Verschleierung vom Prozess auszuschließen, nicht werten. Eine islamische Vorschrift sei der Gesichtsschleier allerdings "sicher nicht". Das Tragen eines Kopftuches würde für eine fromme Muslimin genügen, dies würde zur freien Ausübung der Religion zählen. Minderheiten mit einer anderen Auslegung wie etwa die Rigoristen seien regional beschränkt.

Eine ähnliche Situation wie jene in Wien, ist Schakfeh bisher noch nicht untergekommen. "Ich weiß keinen Präzedenzfall." In islamischen Ländern werde das Tragen eines Vollschleiers allerdings toleriert - "aus Rücksicht auf die Person". In Österreich, so Schakfeh, sei es Sache des Gerichts, über das Tolerieren des Schleiers zu entscheiden. Auch Omar Al-Rawi, Integrationsbeauftragter der IGGiÖ und SPÖ-Abgeordneter, findet die Entscheidung des Senats "nachvollziehbar".