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Srebrenica-Massaker war Völkermord
Das 1995 an bosnischen Muslimen verübte Massaker von Srebrenica war ein Akt des Völkermords. Das hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag heute geurteilt.
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Das höchste Gericht der Vereinten Nationen folgt damit der Rechtsprechung des UN-Tribunals für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien.
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Völkermordklage von Bosnien-Herzegowina
Die Feststellung des Gerichtshofs erfolgte während der Verlesung des Urteils über eine Völkermordklage von Bosnien-Herzegowina gegen das frühere Jugoslawien. Andere Gewalttaten gegen Bosnier während des Unabhängigkeitskrieges der ehemals jugoslawischen Teilrepublik wurden nicht als Völkermord eingestuft. Zunächst blieb daher offen, zu welchem Urteil der Gerichtshof insgesamt kommt. Bosnien-Herzegowina wirft Jugoslawien umfassenden Völkermord vor und verlangt dafür Schadenersatz. |
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Nicht Belgrad anzulasten
Das Gericht stellte zugleich fest, dass eine Beteiligung von Streitkräften der einstigen Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) oder ihrer Führung an der Planung und Umsetzung des Massakers in Srebrenica nicht erwiesen sei. Der Völkermord in der einstigen Bosniaken-Enklave könne nicht Serbien beziehungsweise der einstigen Bundesrepublik Jugoslawien zugeschrieben werden, heißt es im Urteil.
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Streitkräfte der Republika Srpska
In Srebrenica wurden von bosnisch-serbischen Truppen im Juli 1995 rund 8.000 bosnische Muslimen ermordet. Der Gerichtshofes verwies zwar auf die enge Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften der Bundesrepublik Jugoslawien und der bosnischen Serbenrepublik. Die damaligen Streitkräfte der Republika Srpska konnten allerdings nicht als ein "Instrument" der Bundesrepublik Jugoslawien angesehen werden. Es könne auch nicht ohne Zweifel festgestellt werden, dass die Bundesrepublik Jugoslawien die Verantwortlichen für den Völkermord (die bosnisch-serbischen Truppen) mit Mitteln zur Verübung des Völkermords versorgt habe. |
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Mögliche Abweisung der Klage
Mit Ausnahme von Srebrenica sei es in Bosnien-Herzegowina nicht zu Verbrechen gekommen, die die Absicht bestätigt hätten, einen Völkermord zu verüben, hieß es im Urteil weiter. Dies ließ vermuten, dass das Gericht die Klage Bosnien-Herzegowinas wegen Völkermordes abweisen wird.
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