|
|
|
|
|
|
 |
|
|

|
|
Haubner-Erlass im Parlament gekippt
Dem so genannten Haubner-Erlass wird vom Nationalrat der Garaus gemacht. SPÖ, ÖVP und Grüne erklärten in der heutigen Plenardebatte ihre Zustimmung zu zwei Gesetzesanträgen, die eine rückwirkende Zahlung von Familienleistung-en bis zur Geburt auch an ausländische Kinder möglich machen.
|
|
|
|
|
|
|
|
BZÖ und FPÖ lehnten das ab. Ein Misstrauensantrag der Grünen gegen die für den umstrittenen Erlass zuständige Sozialministerin Ursula Haubner (BZÖ) wurde abgelehnt.
|
|
|
|
|
|
|
|
Geld rückwirkend ab Geburt
Anlass für die Änderung von Familienlastenaus-gleichsgesetz und Kinderbetreuungsgeldgesetz ist, dass durch den Haubner-Erlass Kindergeld und Familienbeihilfe erst dann ausbezahlt werden, wenn das Neugeborene über einen aufrechten Aufenthaltstitel verfügt. Das kann Monate dauern, da die Dokumente vom Herkunftsland der Eltern beschafft werden müssen. Mit der heutigen Gesetzesänderung wird diese Bestimmung außer Kraft gesetzt, das Geld gibt es rückwirkend ab Geburt. Zusätzlich werden auch so genannte subsidiär Schutzberechtigte - also Flüchtlinge ohne Asylstatus, die vorerst nicht abgeschoben werden können - einbezogen, sofern sie nicht in die (Asylwerber-)Grundversorgung fallen.
|
|
|
|
|
|
Grüne |
|
Mit Misstrauensantrag gegen Haubner
Grünen-Bundessprecher Alexander Van der Bellen kritisierte an der bisherigen Regelung, dass diese von einem kinder- und mütterfeindlichen Geist getragen sei. Devise sei gewesen, das ohnehin restriktive Fremdenrechtspaket noch restriktiver zu gestalten. Härtefälle würden erzeugt, wo sie gar nicht bestehen müssten: "Was schon schlimm ist, wird vom Haubner-Erlass noch schlimmer gemacht", begründete der Grünen-Chef den Misstrauensantrag gegen die Sozialministerin.
|
|
|
|
|
|
SPÖ |
|
"Unmenschlicher Erlass"
Diesem wird die SPÖ nicht nahe treten, da Haubner mit dem BZÖ für die entsprechende Politik vom Wähler ohnehin schon abgestraft worden sei und sie daher der nächsten Regierung sicher nicht mehr angehören werde, wie Familiensprecherin Andrea Kuntzl ausführte. Persönlich spreche sie der Sozialministerin "aus ganzem Herzen das Misstrauen aus". Kuntzl warf Haubner vor, mit ihrem "unmenschlichen Erlass starrköpfig und hartherzig" geblieben zu sein: "Wie können sie wochenlang zuschauen, wie sie solche Tränen auslösen."
|
|
|
|
|
|
BZÖ |
|
Mit Maßnahmen Illegalität gefördert
Haubner sah sich unberechtigt in der Kritik. Sie als Ministerin habe die Gesetze zu vollziehen: "Und wenn das Parlament der Meinung ist, dass das nicht in Ordnung ist, dann ist das Parlament am Zug." Ihr Bündniskollege Herbert Scheibner erklärte, man hätte eine einfach gesetzliche Änderung, wonach es eine rückwirkende Auszahlung bis zur Geburt gebe, akzeptiert. Aber die diversen Erweiterungen und Vereinfachungen gingen zu weit: "Die Illegalität wird gefördert durch diese Regelung." Ohnehin ist er der Meinung, dass es der "vereinigten Linken" nur darum gehe, das Fremdenpaket wieder aufzuschnüren.
|
|
|
|
|
|
FPÖ |
|
Einladung für Sozialtourismus
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache stieß ins gleiche Horn, das aber deutlich aggressiver. Die derzeitige Regelung sei eine Einladung für Sozialtourismus: "Jeder Mutter, die heute in der Dritten Welt lebt, muss sagen: Das ist das Schlaraffenland, da müssen wir hin." Das ganze System gelte es generell zu überdenken. Es gehe nicht an, "Gastarbeitslose durch unseren Sozialtopf durchzufüttern": "Wenn es nach Ihnen geht, bekommt bald jeder Urlauber ein Kindergeld", polemisierte Strache vor allem gegen SPÖ und Grüne, deren "Multi-Kulti-Märchenland" gescheitert sei.
|
|
|
|
|
|
ÖVP |
|
Kritik an Strache-Rede
ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl reagiert auf Straches Rede empört. Diese habe eine "gefährliche Nähe an der Verhetzung" gezeigt. In der Sache bekannte sie sich zur Gesetzesänderung, wenngleich eine Spitze gegen die Linksparteien nicht ausblieb. Steibl erinnerte SPÖ und Grüne daran, dass sie doch einst sehr vehement gegen das Kindergeld an sich aufgetreten seien.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Geburtsurkunde und Aufenthaltskarte der Mutter als Nachweis
Der neuen Gesetzeslage zu Folge sollen sowohl Familienbeihilfe als auch Kinderbetreuungsgeld rückwirkend ab der Geburt des Kindes ausgezahlt werden, sobald der Nachweis des Aufenthaltsrechts für das Kind erbracht wurde. Auch letzteres wird durch eine begleitende Verordnung des Innenministeriums vereinfacht. Künftig reichen Geburtsurkunde und Aufenthaltskarte der Mutter als Nachweis für das Aufenthaltsrecht des Babys, wodurch die erste Auszahlung in der Regel schneller erfolgen wird als bisher. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Subsidiär Schutzberechtigte eingebunden
Rückzahlungen sind insoweit vorgesehen, als der Antragsteller im betroffenen Zeitraum über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügte und sowohl er als auch das Kind ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten. Durch eine Übergangsregel wird sichergestellt, dass Personen, die durch den Haubner-Erlass um das Geld umfielen, die Leistungen neu beantragen können. Überhaupt neu eingebunden werden subsidiär Schutzberechtigte, also Flüchtlinge ohne Asylstatus, die aber nicht abgeschoben werden können. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|