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Schule kämpft gegen Abschiebung
Das Bundes- und Bundesrealgymnasium Leoben 1 in der Steiermark "steht im Kampf gegen Abschiebung": Eine 14-jährige Schülerin aus dem Iran soll abgeschoben werden.
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Laut Direktor Georg Stadler lebt die 14-Jährige Shagojag Sharifi mit ihrem Vater Rasul seit 2000 "integriert" in der Obersteiermark. Die Schule wandte sich heute mit Unterstützung der Nationalratsabgeordneten Hannes Missethon (ÖVP), Karl Dobnigg (SPÖ) und Barbara Zwerschitz (Grüne) sowie engagierten Freunden der Familie, der AK und der Rechtsanwaltskanzlei Kropiunig & Kropiunig an die Öffentlichkeit und an Innenministerin Liese Prokop (ÖVP).
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Flucht vor sechs Jahren
Vor sechs Jahren floh der 38-jährige Rasul Sharifi mit seiner Tochter Shagojag aus dem Iran. Über Italien gelangten sie nach Österreich. In Leoben lebten die beiden völlig integriert, so Stadler. Sharifi absolvierte acht Deutschkurse, seine Tochter die Volks- und Hauptschule in Leoben - letztere schloss sie mit Vorzug ab. Der Direktor beschrieb das Mädchen als engagierte Schülerin: "Sie ist eine Bereicherung für die Schule, beide ein Musterbeispiel für gelungene Integration. Das Mädchen spricht ein nahezu perfektes Deutsch." |
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Unterstützung von Nationalratsabgeordneten
Die beiden hätten in Leoben Freunde gefunden, so der Direktor. Man hätte Unterschriften gegen eine Abschiebung gesammelt, in einem Lichterketten-Schweigemarsch wolle man ebenso auf den Fall aufmerksam machen. Ein regionaler Unternehmer erklärte, Rasul Sharifi mit einer gültigen Arbeitserlaubnis sofort einzustellen. Die Abgeordneten Missethon und Zwerschitz zeigten sich voll des Lobes über Vater und Tochter. "Zuwanderer haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten - Sprache lernen, sich der Gesellschaft anpassen. Beide haben ihre Pflichten vorbildhaft erfüllt. Nun ist es unsere Pflicht, sich schützend vor sie zu stellen", so Missethon.
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Negativer Bescheid
Ende November erhielt Sharifi den Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenates, mit dem zum zweiten Mal die Zuständigkeit zur Prüfung des Asylantrages abgelehnt wurde. Erhebungen hätten keine Hinweise darauf ergeben, dass das Asylverfahren in Italien nicht menschenrechts-konform sei. Das will Rechtsanwalt Michael Kropiunig so nicht stehen lassen: Nach dem Dubliner Übereinkommen könne ein Staat in die Prüfung eines Asylantrages trotz vertraglicher Zuständigkeit eines anderen Staates jederzeit eintreten, so der Advokat. "Dieser rechtliche Spielraum wird von österreichischen Asylbehörden nicht genutzt." Ein psychologisches Gutachten würde belegen, dass die Abschiebung massive Störungen in der Entwicklung der 14-Jährigen nach sich ziehen würde. Das sei daher auch aus humanitären Gründen abzulehnen.
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Prüfung durch Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof müsse nun prüfen, ob es als Rechtsverweigerung bzw. Willkür anzusehen ist, wenn sich eine österreichische Behörde nach jahrelanger Säumnis auf eine reine Formalentscheidung zurückzieht und die inhaltliche Prüfung eines Asylantrages ablehnt. Bis zur Entscheidung werden die beiden nicht abgeschoben - diese soll in einigen Monaten vorliegen. In der Zwischenzeit will die Schulgemeinschaft an Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) appellieren, den Asylantrag der Familie in Österreich prüfen zu lassen.
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Bedrohungen & Misshandlungen ausgesetzt
Rasul Sharifi musste 2000 aus dem Iran flüchten, da er dort auf Grund seiner Freundschaft zu "Andersgläubigen" und seinen intensiven Recherchen über den Verbleib seiner Ehefrau Bedrohungen und Misshandlungen ausgesetzt war. Seine Frau hatte in London studiert und war zum christlichen Glauben übergetreten. Im Iran soll sie von der Polizei vorgeladen worden sein - von dort kam sie nicht mehr zurück. |
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Begründung: Italien zuständig
Vater und Tochter gelangten bei ihrer Flucht mit Hilfe von Schleppern über Italien nach Österreich, wo er den Asylantrag stellte. Dieser wurde sowohl vom Bundesasylamt als auch vom Unabhängigen Bundesasylsenat mit der Begründung zurückgewiesen, dass Italien zur Prüfung zuständig sei. Gegen diesen Bescheid brachten die Anwälte 2001 eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde ein. Der Fall ging an den unabhängigen Bundesasylsenat zurück, der nun eine Prüfung erneut ablehnte. |
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