|
|
|
|
|
 |
|
|
EU- Ausländergesetz |
|
Nationale Hoheit bei Einwanderung
Ihre Ausländerpolitik bestimmen die EU-Staaten weitgehend selber. Ausnahme sind die EU-Mindestregeln für den Familiennachzug. Dabei können die Länder für allein einreisende über 12-Jährige Bedingungen vorschreiben.
|
|
|
|
|
|
|
|
Murren
Als Spanien im Jahr 2004 hunderttausende Ausländerinnen und Ausländer legalisierte, führte dies in anderen EU-Staaten zu lautem Murren. Denn nach fünf Jahren gilt für diese Personen die Freizügigkeit in der ganzen EU. Vor allem Deutschland will selber bestimmen, welche Drittstaat-Angehörigen einwandern dürfen.
|
|
|
|
|
|
|
|
Fachkräfte statt weniger Qualifizierte
Die Stossrichtung der Migrationspolitik ist allerdings in ganz Europa ähnlich: Der Zuzug von unqualifizierten Einwanderern soll eingeschränkt werden und gleichzeitig die Tür für gefragte Fachkräfte offen stehen.
Aus der Sicht Brüssels braucht es deshalb nicht nur einen einheitlichen Kampf gegen die illegale Migration, sondern auch gemeinsame Leitplanken für die legale Einwanderung. Die EU- Kommission geht dabei in kleinen Schritten voran.
|
|
|
|
|
|
|
|
Vorbild: Green Card
Mit Aktionsplänen wird das Terrain sondiert, wo Gesetzesvorhaben eine Chance haben könnten. Derzeit geprüft wird etwa die Idee einer EU-weit gültigen Arbeitsgenehmigung für hoch Qualifizierte nach dem Vorbild der US-amerikanischen «Green Card».
Bereits einheitliche Bestimmungen beschlossen wurden für ausländische Studierende, Schülerinnen und Schülern - sowie seit vergangenem Oktober beim Recht auf Familienzusammenführung.
|
|
|
|
|
|
|
|
Keine Frist für Nachzug von Jugendlichen
Die EU-Richtlinie schreibt nur Mindestanforderungen vor und lässt den Ländern Raum für die Ausgestaltung. Auch die EU-Staaten können zum Beispiel selber bestimmen, ob sie für den Familiennachzug einen Nachweis über genügend Wohnraum und Einkünfte verlangen wollen. Dies ist denn auch neu im Entwurf für das französische Einwanderungsrecht vorgesehen.
Bei Kindern über 12 Jahren, die unabhängig vom Rest der Familie ankommen, kann ein EU-Staat zudem (wie bei Erwachsenen auch) Integrationskriterien vorschreiben. Eine Frist für den Nachzug von Kindern über 12 Jahren ist in den EU-Bestimmungen nicht vorgesehen.
Die EU-Staaten können hingegen verlangen, dass ein Antrag auf Familienzusammenführung vor Vollendung des 15. Lebensjahres gestellt wird.
|
|
|
|
|
|
|
|
Zwangsmassnahmen für Weggewiesene
Für Weggewiesene sieht das Schweizer Ausländergesetz eine Beuge- und Ausschaffungshaft von maximal 24 Monaten vor. Im Kampf gegen die illegale Einwanderung strebt die EU-Kommission aber im ganzen Schengen/Dublin-Raum gemeinsame Standards für die Rückführung an.
Der Kommissionsvorschlag, der derzeit von den Vertretern der Schengenmitgliedern (inklusive der Schweiz) sowie den EU- Parlamentsausschüssen beraten wird, sieht dabei eine maximale Haftdauer von sechs Monaten vor.
Wie die Einigung aussehen und wann sie in Kraft treten wird, ist noch offen. Falls schlussendlich Bestimmungen beschlossen werden, mit welchen die Schweizer Regelung nicht vereinbar ist, müsste Bern gemäß dem Schengen/Dublin-Abkommen die Bestimmungen ändern.
|
|
|
|
|
|
Schweiz |
|
Verschärftere Ausländerpolitik
Die kommende Volksabstimmung über die Revision des Asyl- und des Ausländergesetzes vom 24. September ist nicht die erste dieser Art in der Schweiz. Seit 1970 haben die Stimmbürger mehrere Vorlagen zu diesem Thema abgelehnt. Einige davon forderten eine Verschärfung der Gesetze, andere eine vereinfachte Einbürgerung von Ausländern.
Die dominierende Äußerung des Souveräns zur Schweizer Ausländerpolitik war bisher ein Nein. Fünf Initiativen forderten eine restriktivere Praxis, drei eine Erleichterung. Nach Angaben der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ) dürften zwei "Ja" zur Verschärfung der Asyl- und Ausländergesetze am 24. September diese Regel nicht widerlegen. Eine bisherige Ausnahme in der Ausländerpolitik betrifft die Bürger der Europäischen Union.
|
|
|
|
|
|
|
|
„Gesetzesvorlage: willkürlich
Die vielfach vorgebrachte Kritik, die Gesetzesvorlagen seien willkürlich, ausgrenzend und unmenschlich, wird von der "NZZ" in Frage gestellt. Falls es nicht zur Revision des Asyl- und des Ausländergesetzes komme, würde der Willkür "erst recht Terrain belassen." Ein "Ja" hingegen wäre "politisch wie sachlich ein Beitrag zur Stabilisierung in einem bewegten und spannungsvollen Bereich."
|
|
|
|
|
|
|
|
69 Prozent Ausländer aus der EU
Von den derzeit 1,6 Millionen Ausländern in der Schweiz stammen 69 Prozent aus der EU. Sie profitieren vom liberalen Freizügigkeitsabkommen mit Brüssel. Eine tief angesetzte Schätzung spricht laut "NZZ" von 90,000 Ausländern, die sich ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz aufhalten.
|
|
|
|
|
|
|
|
Deutschschweiz: Zustimmung am deutlichsten
In der Deutschschweiz ist die Zustimmung zu den strengeren Regeln deutlicher als in der französischsprachigen Romandie und im Tessin. In der Deutschschweiz sagen 48 Prozent der Befragten "Ja", in der Romandie 34 Prozent und im Tessin 30 Prozent.
|
|
|
|