|
|
|
|
|
 |
|
|

|
|
NS-Wiederbetätigung: Ein Jahr bedingt
Der frühere FPÖ-Politiker John Gudenus ist heute wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Gudenus hatte in mehreren Interviews Zweifel an der Existenz von Gaskammern im Nationalsozialismus geäußert.
|
|
|
|
|
|
|
|
Unter anderem hat er gemeint, Gaskammern habe es zwar gegeben "aber nicht im Dritten Reich sondern in Polen". Die Geschworenen befanden Gudenus dafür schuldig, gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen zu haben und verurteilten ihn. Das Urteil: ein Jahr Freiheitsstrafe bedingt.
|
|
|
|
|
|
|
|
Strafmaß im unteren Bereich der gesetzlichen Möglichkeiten
Das Strafmaß befindet sich im unteren Bereich der gesetzlichen Möglichkeit. Der Strafrahmen für einen Verstoß gegen Paragraf 3h des Verbotsgesetzes (Leugnung und gröbliche Verharmlosung des Holocaust) beträgt ein bis zehn Jahre. Der Wahrspruch der acht Geschworenen fiel eindeutig aus: im ersten Anklagepunkt (betreffend ein "Report"-Interview) erfolgte die Verurteilung mit sieben Ja-Stimmen, beim zweiten Anklagepunkt (betreffend ein "Standard"-Interview) mit acht Ja-Stimmen.
|
|
|
|
|
|
|
|
"Taten wiederholt"
In der Strafbemessung wurde John Gudenus sein "bisher untadeliger Lebenswandel" mildernd angerechnet. Erschwerend war demgegenüber, "dass Magister Gudenus die Taten wiederholt hat", wie Richter Walter Stockhammer ausführte. Die einjährige Freiheitsstrafe wurde vom Gericht unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung ausgesetzt. Der Vorsitzende begründete diese Entscheidung mit dem Vorleben des ehemaligen freiheitlichen Bundesrats.
|
|
|
|
|
|
Verteidiger |
|
Nichtkeitsbeschwerde & Berufung
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Farid Rifaat meldete unverzüglich Nichtigkeitsbe-schwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. John Gudenus war nach der Urteilsverkündung zu keiner Stellungnahme bereit. Er beantwortete die Fragen der ihn bedrängenden Journalisten nicht und drängte sich schließlich beinahe mit Gewalt und den Worten "Geh, tut's weiter!" an den auf ihn gerichteten Mikrofonen und Kameras vorbei.
|
|
|
|
|
|
|
|
Für Anwalt "Fehlentscheidung"
Sein Anwalt bezeichnete das Urteil als "Fehlentscheidung." Er halte das Urteil für falsch, ließ Rifaat die Journalisten wissen. Er sei darüber "einigermaßen überrascht, zumal die Geschworenen keine einzige Frage an den Angeklagten gerichtet haben". Er hätte sich "eine größere Beteiligung an einem so sensiblen Thema gewünscht", meinte Rifaat. Er hoffe nun, "dass der Oberste Gerichtshof das Urteil aufhebt."
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Für MKÖ "wichtiges Zeichen"
Als "wichtiges Zeichen" bezeichnete der Vorsitzende des Mauthausen Komitees Österreich (MKÖ), Willi Mernyi, die heutige Verurteilung von Gudenus. "Ein Leugnen oder Verharmlosen der Gräueltaten im Dritten Reich darf einfach nicht salonfähig gemacht werden. Mit dem heutigen Urteil wurde ein wichtiges Signal gesetzt", so Mernyi in einer Aussendung. Mernyi warnte gleichzeitig davor, "jetzt wieder zur Tagesordnung zurückzukehren". Gerade in den vergangenen Monaten sei "uns durch Vorfälle beispielsweise in Schulen oder auf Fußballplätzen deutlich vor Augen geführt worden, dass eine Intensivierung der Aufklärungsarbeit dringend nötig ist". Er hob den besonderen Auftrag in der Jugendarbeit vor sowie die Bedeutung des zeitgeschichtlichen Unterrichts in allen Schultypen.
|
|
|
|
|
|