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26.5.2013 |
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Entschädigung für "Ausgelöschte"
Die slowenische Regierung hat gestern ein Entschädigungsschema für jene Ex-Jugoslawen beschlossen, die Slowenien vor über 20 Jahren rechtswidrig aus seinem Bevölkerungsregister gestrichen hat.
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Dem Gesetzesentwurf zufolge steht eine pauschale Entschädigung künftig nur jenen Betroffenen zu, die eine Aufenthaltsbewilligung oder die slowenische Staatsbürgerschaft erworben haben.
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Lösung für "Ausgelöschten"-Vertreter inakzeptabel
Für die "Ausgelöschten"-Vertreter ist diese Lösung inakzeptabel, weshalb sie erneut Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einlegen wollen. Das Straßburger Gericht hatte im Vorjahr sechs Betroffenen eine Entschädigung von jeweils 20.000 Euro zugesprochen und Slowenien zu einer gesetzlichen Lösung verpflichtet.
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Umsetzung des EGRM-Urteils
Das nun beschlossene Entschädigungsschema sei die Umsetzung des EGRM-Urteils, zitierte die slowenische Nachrichtenagentur STA Innenminister Gregor Virant nach der Kabinettssitzung. Der Gesetzesentwurf muss im September noch vom Parlament beschlossen werden. Er hoffe, dass dies ohne große politische oder emotionale Debatten geschehe, sagte Virant, denn Slowenien sei zu Entschädigungen verpflichtet. Die Frage der "Ausgelöschten" verursachte in der Vergangenheit immer wieder großen politischen Wirbel. |
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40 Euro für jeden Monat
Der Entwurf sieht vor, dass jeder Geschädigte 40 Euro für jeden Monat erhält, den er aus dem Bevölkerungsregister gestrichen war. Damit würde die Entschädigungssumme für einen 20-jährigen Zeitraum bei knapp 10.000 Euro liegen. Nach Angaben der Regierung steht rund 10.000 Betroffenen eine Entschädigung zu. Dafür sind 75 Millionen Euro vorgesehen.
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Entschädigungshöhe & Kreis der Berechtigten kritisiert
Die "Ausgelöschten" haben das von der Regierung ausgearbeitete Entschädigungsschema schon in der Vorbereitungsphase als beleidigend abgelehnt. Sie kritisieren sowohl die Höhe der Entschädigung als auch den engen Kreis der Berechtigten. Insgesamt sind im Jahr 1992 mehr als 25.000 Ex-Jugoslawen aus dem slowenischen Bevölkerungsregister gestrichen worden. Jedem von ihnen sei ein Schaden entstanden, argumentieren die Betroffenen, nicht nur jenen, die heute wieder in Slowenien leben.
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Dreijährige Frist ausgelaufen
Diese Woche ist auch die dreijährige Frist ausgelaufen, während der die Betroffenen ihren Aufenthaltsstatus regeln konnten. Von 13.000 Personen, die ihren Status bisher noch nicht geregelt haben, haben nur 617 einen Antrag auf rückwirkende Legalisierung gestellt. Medienberichten zufolge sind bisher 135 Anträge positiv entschieden worden, 303 sind noch in Bearbeitung. |
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1992 aus Bevölkerungsregister gelöscht
Nach der Erklärung der Unabhängigkeit Sloweniens von Jugoslawien 1991 hatten die rund 200.000 im Land ansässigen Bürger aus anderen jugoslawischen Teilrepubliken sechs Monate Zeit, für die slowenische Staatsbürgerschaft oder für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zu optieren. Die große Mehrheit machte von dieser Möglichkeit Gebrauch, mehr als 25.000 versäumten diese Frist jedoch. Am 26. Februar 1992 wurden sie ohne Vorwarnung aus dem slowenischen Bevölkerungsregister gelöscht und verloren auf einen Schlag alle Sozialrechte. Viele wurden gezwungen, das Land zu verlassen, oder wurden abgeschoben.
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