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Di | 26.11.2013
Menschen mit Behinderung
22.7.2013
Presserat fordert mehr Sensibilität
Der Presserat ruft im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Menschen mit Behinderung zu mehr Sensibilität auf. Anlass dafür ist ein Zeitungsbericht, in dem eine gehörlose Frau als "stumm" bezeichnet worden war.
Der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) wandte sich deshalb an den Presserat. Dieser empfiehlt nun, bei Berichten über Menschen mit Behinderung besonders verantwortungsvoll und sensibel vorzugehen, wie es heute in einer Aussendung hieß.
Diskriminierung oder Klischee? "Gehörlos" statt "stumm"
Bei der Wahl der Worte und Ausdrucksmittel sollten Journalisten demnach genau prüfen, ob es sich dabei nicht um Diskriminierungen oder Klischees handeln könnte. Gehörlose Menschen sollten laut Presserat nicht als "stumm" bezeichnet werden, da die Begriffe "stumm" oder "taubstumm" als verletzend und abwertend empfunden werden. Gehörlose sind nicht "stumm", sie können wie Menschen mit Gehör lautsprachlich sprechen. Da sie jedoch nicht hören, was sie sprechen, ist ihre Lautsprache eingeschränkt nutzbar, so der Presserat. Außerdem sei auch die Gebärdensprache als Sprache anerkannt. Der Presserat empfiehlt deshalb den neutralen Begriff "gehörlos".