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Di | 26.11.2013
Bleiberechts-Antrag
11.7.2013
Zurückweisung war rechtswidrig
Im aufsehenerregenden Fall jenes im Jahr 2011 aus Österreich abgeschobenen, damals 20-jährigen Asylwerbers aus Gambia, der zuvor vier Jahre lang in Tirol gelebt hatte, gibt es eine juristische Wendung.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die erstinstanzliche Zurückweisung des Antrags auf Niederlassungsbewilligung für rechtswidrig erklärt, sagte der VwGH-Sprecher Heinz Kail, der APA und bestätigte damit einen Bericht heute in der "Tiroler Tageszeitung".
"Rechtsirrtum"
Das Innenministerium wiederum hätte die erstinstanzliche Zurückweisung des Antrages durch die Bezirkshauptmannschaft nicht bestätigen dürfen, sondern hätte den erstinstanzlichen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit aufheben müssen, hieß es in dem bereits Ende Mai ergangenen Erkenntnis des VwGH. Wegen dieses "Rechtsirrtums" sei der vom Asylwerber angefochtene Bescheid aufzuheben. "Aus dieser Aufhebung ergibt sich aber nicht, dass die Abschiebung rechtswidrig war", erklärte Kail. Diese wäre auch erfolgt, wenn der Bleiberechts-Antrag nicht zurückgewiesen worden wäre. Der Asylantrag des Afrikaners war im Jahr 2007 letztinstanzlich abgewiesen worden.
Rechtliches Prozedere
Das rechtliche Prozedere in dem Fall sei nun folgendes: Das Innenministerium muss nun den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft aufheben. Dann müsse die Bezirkshauptmannschaft erneut eine Interessensabwägung vornehmen und einen neuen Bescheid erlassen. Dieser könne dann entweder auf Bewilligung der Niederlassung oder auf Abweisung des Antrags lauten. In ersterem Fall könne der mittlerweile 22-Jährige wieder nach Österreich zurückkehren.
"Maßgebliche Sachverhaltsänderung"
Das Innenministerium habe die erstinstanzliche Zurückweisung des Antrags bestätigt, obwohl es selbst davon ausgegangen sei, dass in den vier Jahren zwischen der Abweisung des Asylantrags des Gambiers im Jahr 2007 und der Entscheidung der BH eine "maßgebliche Sachverhaltsänderung" stattgefunden habe, kritisierte der Verwaltungsgerichtshof. Unter "maßgeblicher Sachverhaltsänderung" muss man im Fall des damals 20-Jährigen die Änderung seiner Lebensumstände in dem Zeitraum verstehen. Der Gambier hatte laut "TT" Deutsch gelernt, sich integriert und in Tirol seine zweite Heimat gesehen. Die Bezirkshauptmannschaft hätte mit einer "Entscheidung in der Sache" vorgehen müssen, hieß es in dem VwGH-Erkenntnis.
Demo gegen Abschiebung
Der Asylwerber war Ende Mai 2011 in Tirol festgenommen worden. Zuvor war dem Afrikaner von der evangelischen Kirche Asyl gewährt worden. Gegen seine drohende Abschiebung demonstrierten rund 200 Menschenrechtsaktivisten vor der Polizeiinspektion Hall in Tirol. Auch während des von der ÖVP organisierten Wiener Stadtfests im Jahr 2011 am Heldenplatz fand eine Demonstration statt. Auch die Innsbrucker Caritas machte ihrem Unmut über die Festnahme des 20-Jährigen Luft. Die Menschlichkeit bleibe auf der Strecke, hieß es. Die Tiroler Grünen kritisierten, dass der junge Mann in ein Land abgeschoben werde, "wo ihm Verfolgung und Tod drohen".