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11.7.2013 |
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Homosexualität als Asylgrund
Flüchtlinge, die in den Herkunftsländern wegen ihrer Homosexualität strafrechtlich verfolgt werden, können womöglich bald auf EU-weites Asyl hoffen.
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Generalanwältin Eleanor Sharpston |
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Für solch einen Schutz plädierte die Generalanwältin Eleanor Sharpston heute vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in ihren Schlussanträgen zu drei Fällen. Das Gericht folgt zumeist den Anträgen seiner Generalanwälte. Die Entscheidung wird aber erst in einigen Monaten erwartet.
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Verfolgung aufgrund Homosexualität prüfen
Sharpston zufolge ist allerdings die bloße Strafbarkeit von homosexuellen Praktiken im Herkunftsland noch kein Asylgrund. Die zuständigen nationalen Behörden hätten beim Asylantrag vielmehr zu prüfen, ob es wahrscheinlich sei, dass der jeweilige Asylwerber wegen seiner sexuellen Orientierung tatsächlich verfolgt wurde oder durch die Summe "unterschiedlicher Maßnahmen" in seinen Menschenrechten verletzt wurde.
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Geheimhaltung von Homosexualität
Die Generalanwältin hob im Zusammenhang mit solch einer Prüfung hervor, dass von Homosexuellen nicht verlangt werden könne, ihre sexuelle Ausrichtung in der Heimat geheim zu halten, um einer Verfolgung zu entgehen.
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Niederlande |
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Zurückhaltung bei "öffentlichen Ausleben ihrer Homosexualität"
In den aktuellen Fällen von drei homosexuellen Asylwerbern aus Sierra Leone, Uganda und Senegal hatte hingegen das niederländische Ministerium für Einwanderung und Asyl die Auffassung vertreten, Migranten sei es zuzumuten, sich "beim öffentlichen Ausleben ihrer Homosexualität" in den Herkunftsländern zurückzuhalten.
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