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5.7.2013 |
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Neues Staatsbürgerschaftsrecht
Gut integrierte Zuwanderer bekommen künftig früher die Staatsbürgerschaft. Bei hervorragenden Deutschkenntnissen bzw. bei besonderem zivilgesellschaftlichem Engagement ist eine Einbürgerung bereits nach sechs statt bisher nach zehn Jahren möglich.
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Diese Neuregelung wurde gestern mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und des Team Stronach im Nationalrat beschlossen. Die Opposition war aus unterschiedlichen Gründen dagegen.
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Befürchtungen der Opposition
Die FPÖ befürchtet, dass Staatsbürgerschaften damit einfacher, schneller und häufiger vergeben werden. Die Grünen beklagten hingegen, dass viele Baustellen offen bleiben; die Einkommensgrenzen sind ihnen nach wie vor zu hoch. Für überflüssig hält das BZÖ die Regelung, sie werde keine wesentlichen Integrationsfortschritte bringen.
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Integrations-Staatssekretär Sebastian Kurz |
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Eine Reihe von Verbesserungen
Integrations-Staatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) versicherte, dass die Reform keinen "leichtfertigen Ausverkauf" der österreichischen Staatsbürgerschaft bringen werde - aber eine Reihe von Verbesserungen. Die Staatsbürgerschaft bleibe dennoch "ein hohes Gut" und das sei richtig so.
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Für die Einbürgerung nach sechs Jahren werden Deutschkenntnisse auf Maturaniveau in einer Fremdsprache verlangt. Als sehr gute Integration wird z.B. dreijährige Tätigkeit in einem Sozialberuf erachtet oder besonderes zivilgesellschaftliches Engagement, etwa auch Tätigkeit im Elternverein oder Betriebsrat. Gewisse Lockerungen bringt die Novelle bei den allgemeinen Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss der gesicherte Lebensunterhalts in 36 Monaten binnen sechs Jahren nachgewiesen werden; für Behinderte oder schwer kranke Zuwanderer gibt es Erleichterungen. |
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