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Geteilte Meinungen zu Einbürgerung
Geteilter Meinung waren die Experten heute im öffentlichen Hearing zum neuen Staatsbürgerschaftsgesetz im Innenausschuss des Parlaments.
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Der Politologe Rainer Bauböck und der Rechtsanwalt Thomas Neugschwendtner kritisierten die Novelle und das Staatsbürgerschaftsrecht insgesamt als restriktiv. Eine gelungen Lösung hingegen sieht Innenministeriums-Experte Dietmar Hudsky.
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Europäischer Vergleich |
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In Österreich am restriktivsten
Österreich zähle mit der Novelle zu jener Gruppe von Staaten, die die Frage der Verleihung der Staatsbürgerschaft am restriktivsten behandeln, zog Bauböck (Europäisches Hochschulinstitut Florenz) einen europäischen Vergleich. Er kritisierte konkret u.a. die grundsätzliche Voraussetzung des zehnjährigen ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Österreich, den verlangten Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes - eine "Einkommenshürde" mit einer äußerst hohen Bemessungsgrundlage (nämlich dem Ausgleichszulagenrichtsatz), aber auch hohe Gebühren und Kosten, etwa für Sprachkurse oder Übersetzungen.
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Einkommensnachweis |
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Über der bedarfsgerechten Mindestsicherung
Der künftig verlangte Unterhalt liege über der bedarfsgerechten Mindestsicherung, bemängelte der Wiener Rechtsanwalt Neugschwandtner. Die demonstrative Aufzählung von Ausnahmefällen - etwa Behinderung oder schwere Krankheit - werde in der Praxis taxativ wirken und z.B. Menschen mit geringfügigem Einkommen von der Einbürgerung ausschließen. Auch er beanstandete die Zehn-Jahres-Frist - und zwar konkret, wie auch Bauböck, dass die Frist von vorne zu laufen beginnt, wenn man vergisst, rechtzeitig die Verlängerung des Aufenthaltes zu beantragen.
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Innenministerium |
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Sechs statt zehn Jahre Aufenthalt
Hudsky, der Leiter der Abteilung für Aufenthalt und Staatsbürgerschaftswesen im Innenministerium, ist hingegen zufrieden mit der Novelle. Er hob besonders hervor, dass künftig sechs - statt zehn - Jahre legaler Aufenthalt für die Einbürgerung reichen, wenn besonders gute Sprachkenntnisse oder soziales Engagement gegeben sind. Außerdem lobte er die Ausnahme Behinderten vom Einkommensnachweis oder dass dabei nur die besten drei der letzten sechs Jahre zählen.
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Gebunden an Aufenthaltsdauer & Integration
Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz sieht ein Drei-Stufen-Modell für die Einbürgerung vor. Sie soll sich nicht mehr an der bloßen Aufenthaltsdauer, sondern am Fortschritt der Integration orientieren. Wer sehr gut integriert ist, soll die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren bekommen. Wer ausreichend integriert ist, soll sie nach zehn Jahren erhalten, und wer die vorgegebenen Standards nicht erfüllt, bekommt die Staatsbürgerschaft gar nicht. Nach sechs Jahren ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft demzufolge möglich, wenn die betreffende Person einen gesicherten Lebensunterhalt (rund 1.000 Euro pro Person und Monat) nachweisen kann und über Deutschkenntnisse auf B2-Level (Maturaniveau der ersten lebenden Fremdsprache) verfügt. |
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SOS Mitmensch |
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In 600 Berufssparten zu wenig Lohn
Der Einkommensnachweis stößt bei vielen Experten auf Kritik. In 600 Berufssparten werfe selbst eine Vollzeitbeschäftigung nicht genügend Lohn ab, um als Alleinerhalter einer Familie die Einkommenshürde für die Einbürgerung zu überspringen, stellte SOS Mitmensch heute in einer Aussendung fest. Dazu zählen eine Reihe an Berufen, in denen Frauen stark vertreten sind, wie etwa Friseurin, Kassiererin, Sekretärin oder Kellnerin. Auch FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache hätte als gelernter Zahntechniker mit einem Einstiegsgehalt von ca. 1500 Euro brutto als Familienalleinerhalter keine Chance auf eine Einbürgerung gehabt, betonte SOS Mitmensch.
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FPÖ |
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Aufweichung von Staatsbürgerschaftsrecht
Dessen ungeachtet wandte sich FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky heftig gegen das neue Staatsbürgerschaftsrecht. Es bringe eine Aufweichung statt einer "notwendigen Verschärfung". "Die ÖVP will den Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft offenbar als Vorleistung auf eine Grüne Regierungsbeteiligung hinkünftig sozusagen verschenken", meinte er in einer Aussendung.
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