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Di | 26.11.2013
Bettelnde Hände
13.6.2013
Einschränkung von Betteln
Der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) nimmt einen neuen Anlauf in Richtung Einschränkung von Bettelei in Graz: Er habe ein entsprechendes Ersuchen an das Land Steiermark gerichtet, damit dieses eine "Verordnungsermächtigung" ermögliche.
Damit könnten Gemeinden wie Graz Bereiche als Bettelzonen ausweisen, ferner müssten sich Bettler beim Amtshaus der Stadt Graz einen eigenen Berechtigungsausweis holen. Kritik an dem Nagl-Vorstoß kam heute unter anderem von den Grünen.
"Verordnungsermächtigung" Bettelzone festlegen
Nagl stelle sich klare Regeln vor, wie sie etwa auch bei der Straßenmusikverordnung existieren, zum Beispiel bei Ort, Zeit und Intensität des Musizierens, bestätige sein Sprecher Thomas Rajakovics heute der APA einen entsprechenden Bericht der "Steirerkrone". In einer solchen Zone dürfte dann nur eine bestimmte Anzahl von Tagen gebettelt werden. Bei Verstößen gegen die Regelungen drohe eine Geldstrafe. Hintergrund ist das zuletzt wieder verstärkte Auftreten von Bettlern in der Grazer Innenstadt, vor allem im Bereich Jakominiplatz, Herrengasse und Hauptplatz. Eine Bettelzone könnte im ersten Bezirk, der Inneren Stadt analog zur existierenden Alkoholverbotszone ausgewiesen werden.
FPÖ Bettelei kein Menschenrecht
Ein entsprechender Brief sei an die Landesregierung unterwegs, sagte Rajakovics. Man habe auch Signale, dass die Landes-ÖVP dem Wunsch positiv gegenüberstehe. Nagls Regierungskollege und Sicherheitsstadtrat Mario Eustacchio (FPÖ) kann sich mit dem Ansinnen des Bürgermeisters nicht anfreunden: "Betteln ist keine Arbeit, und Betteln stellt deshalb - wie immer wieder fälschlich behauptet wird - auch kein Menschenrecht dar. Daher kann es auch kein Recht auf Bettelei geben, die Bürgermeister Nagl nun in ausgewiesen Zonen in Graz erlauben will". Er halte es für falsch, mit einer " Persilscheintaktik die Bettelei über die Hintertür mit 'Erlaubniszonen' nun zu legalisieren", so der Freiheitliche in einer Aussendung.
Die Grünen Entscheidung von VfGH akzeptieren
Die Grüne Stadträtin Lisa Rücker beharrte darauf, dass "Betteln ein Menschenrecht ist. Bürgermeister Nagl soll das akzeptieren." Es sei bezeichnend für die politische Lage in der Stadt, dass "die Bürgermeisterpartei nun wieder in ihr reaktionäres Muster verfällt", so Rücker. "Es gilt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu akzeptieren, dass stilles Betteln ein Menschenrecht ist." Rücker spielte damit auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Jänner 2013 an, die das allgemeine Bettelverbot des Landes Steiermark vom Frühsommer 2011 gekippt hatte.