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12.6.2013 |
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EU-Parlament winkt Asylreform durch
Das EU-Parlament in Straßburg hat heute grünes Licht für die Reform des europäischen Asylsystems gegeben, inklusive der umstrittenen Fingerabdruckdatenbank Eurodac.
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Ab 2015 |
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Nach 15 Jahren zäher Verhandlungen hatten die Innenminister der 27 Mitgliedsstaaten vergangene Woche zentrale Rechtsakte beschlossen. Künftig müssen Asylsuchende in allen EU-Ländern gleich behandelt werden. Die Verfahren sollen schneller und fairer werden. Das neue System gilt ab der zweiten Jahreshälfte 2015. Österreich hat nach Angaben von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) keinen Nachbesserungsbedarf.
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Einheitliches Asylsystem
Mit der Reform sollen die mitunter beträchtlichen Unterschiede im Asylwesen innerhalb Europas beseitigt werden. Die neuen Regeln gelten nur für Menschen, die zum Beispiel wegen politischer oder religiöser Verfolgung Schutz in der EU suchen, nicht jedoch für Armutsimmigranten. Vergangenes Jahr wurden in der ganzen Europäischen Union 330.000 Asylanträge gestellt, davon gingen 70.000 durch.
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Asylverfahren maximal sechs Monate
Nach den neuen Regeln dürfen Asylwerber nach neun statt bisher zwölf Monaten arbeiten. In Österreich ist dies bereits jetzt nach drei Monaten möglich. Die Mitgliedsländer müssen außerdem sicherstellen, dass die Menschen Unterkünfte, Nahrung und medizinische sowie psychologische Betreuung erhalten. Asylverfahren dürfen in der Regeln nicht länger als sechs Monate dauern, Rechtsmittel müssen möglich sein. Minderjährige erhalten einen besseren Schutz als bisher. |
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Frühwarnmechanismus
Die sogenannte Dublin-Verordnung aus dem Jahr 2003 wurde zwar abgeändert, es bleibt aber dabei, dass das erste EU-Land, in das der Asylwerber einreisen, für dessen Antrag zuständig ist. Die südlichen EU-Länder am Mittelmeer, die öfter mit Flüchtlingsanstürmen aus Afrika konfrontiert sind, hätten sich eine europaweite Verteilung der Asylsuchenden gewünscht. Die nördlichen Länder lehnten das ab, dafür gibt es jetzt einen Frühwarnmechanismus, um besonders belastete Staaten zu unterstützen. |
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Eurodac |
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Speicherung von Fingerabdrücken
Auch den Zugang von nationalen Polizeibehörden sowie Europol zu Eurodac segneten die Abgeordneten ab. In der Datenbank werden Fingerabdrücke von Asylsuchenden drei Jahre ab Schutzgewährung gespeichert. Sie darf künftig bei schweren Straftaten oder Terrorismusverdacht von der Polizei eingesehen werden.
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ÖVP |
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Mit Neuregelung zufrieden
Die österreichischen EU-Abgeordneten stehen dem neuen Reformpaket gespalten gegenüber. Hubert Pirker, ÖVP-Innen -und Sicherheitssprecher im EU-Parlament, ist mit der Neuregelung zufrieden, würden doch der Arbeitsmarktzugang und die "Verwahrung" von Asylbewerbern nun erstmals eindeutig geregelt. Ziel sei die Beschleunigung der Verfahren. Die Fingerabdruckdatenbank ist aus seiner Sicht notwendig, um Missbrauch, etwa dem Stellen mehrerer Anträge in verschiedenen Ländern, vorzubeugen.
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SPÖ & Grüne |
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Keine gemeinsamen Schutzstandards für Flüchtlinge
Für den SPÖ-EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer ist das Paket "sicher nicht der große Wurf". Auch die Grüne Mandatarin Ulrike Lunacek sieht lediglich "ein paar Fortschritte", jedoch keine gemeinsamen Schutzstandards für Flüchtlinge. Nach wie vor gebe es den "widerwärtigen Verschiebebahnhof" von Menschen quer durch Europa. Die Fingerabdruckdatenbank lehnen die Grünen ab, sie haben heute auch dagegen gestimmt. Auch zur neuen Aufnahmerichtlinie haben sie Nein gesagt, bei der Dublin-Verordnung und der Asylverfahrensrichtlinie haben sie sich enthalten.
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FPÖ |
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Aufweichung durch geänderte Dublin-Bestimmung
Ganz anders sieht das der freiheitliche EU-Abgeordnete Andreas Mölzer. In seinen Augen ist die Änderung der Dublin-Bestimmung eine Aufweichung, da nun Asylsuchende nicht mehr in EU-Staaten überstellt werden dürfen, wenn ihnen dort eine unmenschliche Behandlung droht. "Man muss doch davon ausgehen, dass jedes EU-Land die Standards einhält - auch wenn vielleicht die Matratzen dort nicht so komfortabel sind", so Mölzer im Vorfeld vor Journalisten. Die neuen Dublin-Regeln werden schon sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzestextes gelten, wahrscheinlich also Anfang 2014.
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