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11.6.2013 |
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Adoptionsverbot diskriminiert
Im Prozess, den ein blindes Paar nach einem Adoptionsverbot des Landes Oberösterreich angestrengt hatte, hat das Bezirksgericht Linz nun zugunsten der Kläger entschieden: Das nicht rechtskräftige Urteil lautet auf Diskriminierung.
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In einer Aussendung appellierte das Paar heute an die verantwortlichen Behörden, "uns und unserem Kinderglück nicht weitere Steine in den Weg zu legen". Ob das Land berufen wird, stehe vorerst nicht fest, sagte dessen Rechtsvertreter auf APA-Anfrage.
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