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31.5.2013 |
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Roma-Kinder "ethnisch ausgegrenzt"
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Einschulung von Roma-Kindern in einer eigenen Volksschule in Griechenland als "ethnische Ausgrenzung" gerügt.
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Griechenland |
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Griechenland verstoße mit dieser Praxis gegen das Diskriminierungsverbot, stellten die Straßburger Richter in einem gestern veröffentlichten Urteil fest. Sie gaben damit acht Roma-Familien Recht. Die Regierung in Athen wurde angewiesen, jeder dieser Familien Tausend Euro an Schmerzensgeld zu zahlen.
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In eigener Schule unterrichtet
Die Familien hatten dagegen geklagt, dass ihre Kinder in der Kleinstadt Sofades, deren Bevölkerung zur Hälfte aus Roma und Sinti besteht, im Schuljahr 2009/2010 in einer eigenen Volksschule unterrichtet wurden. In dieser Stadt gibt es vier Schulen, von denen drei für griechische Kinder reserviert sind. |
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Längere Schulwege der Kinder
Diese "ethnische Ausgrenzung", die auch das Recht der Kinder auf Ausbildung beschränken könne, sei den griechischen Behörden bis hin zum Schulministerium bekannt, stellte der Gerichtshof für Menschenrechte fest. Dennoch dauere die Ausgrenzung auch im laufenden Schuljahr noch an. Manche der Roma-Kinder müssten deswegen längere Schulwege in Kauf nehmen. Das gleiche gelte für griechische Kinder, die in der Nähe der Roma-Schule lebten, aber anderswo eingeschrieben seien.
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Urteil der kleinen Kammer
Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer aus sieben Richtern gefällt. Dagegen können beide Seiten binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.
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Ähnliche frühere Urteile
Der Straßburger Gerichtshof hatte bereits in zwei früheren Urteilen ähnliche Diskriminierungen von Roma-Familien in Griechenland gerügt. Auch die Tschechische Republik, Ungarn und Kroatien wurden in Straßburg verurteilt, weil sie Roma-Kinder in Spezialklassen oder Sonderschulen für geistig Zurückgebliebene absonderten. Laut Europäischer Menschenrechtskonvention müssen deren Unterzeichnerstaaten die Urteile des Straßburger Gerichtshofs umsetzen. Oft beschränken sich verurteilte Länder aber darauf, die angeordneten Schmerzensgelder zu zahlen, ohne die Missstände zu beseitigen. |
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