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Di | 26.11.2013
Justizausschuss
29.5.2013
Härtere Strafen bei Menschenhandel
Die Strafen für Menschenhandel werden erhöht: Im Rahmen einer Sexualstrafrechtsänderung aufgrund einer EU-Novelle, die heute im Justizausschuss beschlossen wurde, wird die Grundstrafandrohung von drei auf fünf Jahre angehoben.
Sind Minderjährige betroffen, kann die Strafe bis zu zehn Jahren betragen. Ebenfalls verschärft wurden die Strafen bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern.
Neuregelung ab 1. Juli
"Die Verdoppelung der Mindeststrafdrohung bei der Vergewaltigung und die Verschärfungen bei 'Grooming' und Menschenhandel sind ein starkes Signal gegen Sexualverbrechen", betonte Justizministerin Beatrix Karl gegenüber der APA. Die Neuerungen gelten ab 1. Juli.
Bettelei als Ausbeutungsform
Die EU-Richtlinie sieht auch vor, dass Bettelei als mögliche Form der Ausbeutung ausdrücklich anerkannt wird. Zwar wurde bereits nach der bisher geltenden Rechtslage eine Person strafrechtlich verfolgt, die jemanden gegen seinen Willen durch unlautere Mittel zur Bettelei angetrieben und ausgenutzt hat - aus Gründen der Klarheit schlägt der Entwurf aber vor, die Bettelei als Ausbeutungsform eindeutig zu erwähnen.