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Di | 26.11.2013
NR-Sitzung zum Volksgruppengesetz
Gleichbehandlungsgesetz novelliert
Der Nationalrat hat gestern Abend gegen die Stimmen der FPÖ das Gleichbehandlungsgesetz novelliert und das ohne einem "levelling up" beim Zugang für öffentliche Güter und Dienstleistungen.
Sexuelle Belästigung Längerer Anspruch der Geltendmachung
Besonders hervorgehoben wurde von SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm, dass die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen wegen sexueller Belästigung von einem auf drei Jahre ausgedehnt werde, ein Punkt, gegen den keine Fraktion etwas einzuwenden hatte.
Mindestentgelt in Stelleninseraten
Zweiter interessanter Punkt: Die Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgeltes in Stelleninseraten wird auf Wirtschaftsbranchen, in denen kein kollektivvertragliches Mindestentgelt festgelegt ist, ausgedehnt.
Diskriminierung aus Gründen der Religion, des Alters oder der sexuellen Orientierung Kein "levelling up"
Nichts wurde es dagegen mit dem so genannten "levelling up", mit dem Diskriminierung aus Gründen der Religion bzw. Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung auch beim Zugang für sogenannte öffentliche Güter und Dienstleistungen verboten worden wäre.
Widerstand der ÖVP
Gescheitert ist diese Bestimmung am Widerstand der ÖVP, sehr zum Ärger von SPÖ und Grünen. Begründet wurde dies von ÖVP-Frauensprecherin Dorothea Schittenhelm damit, dass dies einen zu großen Eingriff bedeuten würde. So könne man etwa einer Wirtin mit vier oder fünf Fremdenzimmern nicht vorschreiben, wen sie einquartieren müsse und wen nicht.
Voller Diskriminierungsschutz nur bei Geschlecht & Ethnie
Durch die Ablehnung der ÖVP gilt voller Diskriminierungsschutz bei den öffentlichen Dienstleistungen somit weiterhin nur für Geschlecht und Ethnie, nicht aber bei Kriterien wie sexueller Orientierung und religiöser Zugehörigkeit. Freilich haben die meisten Länder für ihren Zuständigkeitsbereich bereits entsprechende Antidiskriminierungsregelungen fixiert, konkret alle außer Niederösterreich.