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Di | 26.11.2013
VfGH-Mitglieder /Foto: APA/Helmut Fohringer
VfGH befasst sich mit Asylfällen
Die Asylsachen machen weiterhin den Löwenanteil des Arbeitsanfalls beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) aus. Von 4.643 neu anhängig gewordenen Verfahren betrafen 2.770 (also 60 Prozent) Asylfragen, geht aus dem Tätigkeitsbericht 2012 hervor.
Insgesamt hat der VfGH im Vorjahr 4.574 Verfahren - davon 2.601 in Asylsachen - erledigt. Am Jahresende waren 1.462 Fälle offen.
Hoffen auf Reform mit 1.1.2014
Der VfGH hofft auf die Reform der Verwaltungsgerichte, die mit 1. Jänner 2014 in Kraft tritt - befürchtet angesichts der konkreten Ausgestaltung aber, dass weiter viele Asylsachen bei ihm landen. Denn künftig wird zwar auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wieder zuständig sein. Aber er kann Beschwerden mit der Begründung nicht zulassen, dass keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung vorliegt - und dagegen kann Beschwerde beim VfGH eingelegt werden. Zudem befürchtet der VfGH, dass er - mit dem gewählten System der Sukzessivbeschwerde - weiter erste Beschwerdeadresse bleibt und erst anschließend der VwGH befasst wird. Die Folge wäre, "dass sich die Zahl dieser Rechtssachen beim VfGH nicht verringern wird", schreibt Präsident Gerhart Holzinger im Tätigkeitsbericht.
Mehr als 4.000 Fälle im Jahr
Das würde bedeuten, dass der jährliche Zugang bei um die 4.500 bleibt. Vor der Streichung des VwGH-Zugangs in Asylsachen im Jahr 2008 gab es jährlich zwischen 2.000 und 2.800 Beschwerden. Den dann stark gestiegenen Arbeitsanfall bekam der VfGH mit organisatorischen Maßnahmen - wie z.B. zusätzlichen Sessionen, Verteilung des Arbeitsanfalles - aber weitgehend in Griff. Statt früher in der Regel unter 3.000 erledigen die Verfassungsrichter jetzt regelmäßig mehr als 4.000 Causen pro Jahr. Damit liegt die Zahl der zu Jahresende offenen Verfahren mit rund 1.400 jetzt nur wenig über dem früheren Schnitt.
Großer Teil wird abgewiesen
Ein großer Teil der VfGH-Beschwerden wird abgewiesen. Von den 4.574 Erledigungen im Vorjahr waren 1.531 Ablehnungen, 117 Abweisungen und 203 Zurückweisungen. Nur 201 Anträgen wurde stattgegeben. Der - große - Rest von 2.522 sind "sonstige Erledigungen" wie Abweisung von Anträge auf Verfahrenshilfe, Einstellungen oder Streichungen.
Durchschnittliche Verfahrensdauer: 211 Tage
Trotz des gestiegenen Arbeitsanfalles kann sich Holzinger im Tätigkeitsbericht rühmen, dass die "schon bisher - im nationalen und internationalen Vergleich - bemerkenswert kurze Dauer der Verfahren" 2012 noch ein wenig verkürzt werden konnte. Durchschnittlich 211 Tage dauerte ein Verfahren, 2011 waren es 229 und 2009 (mit den damals sehr vielen Asylsachen) 248. Der mehrjährige Durchschnitt sind rund acht Monate.