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Gleichbehandlung
16.5.2013 |
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Gesetzesnovelle mit Abstrichen
Die seit längerem offene Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes kommt nun, wenn auch mit Abstrichen beim Ausbau des Diskriminierungsschutzes.
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"levelling up" |
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ÖVP dagegen
Die ÖVP hat sich mit ihrer Weigerung, einem so genannten "levelling up" zuzustimmen, durchgesetzt, was man im Büro von Frauenministern Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) mit hörbarem Unwillen kommentiert. "Der Widerstand des ÖVP-Klubs war da - aber man braucht den Koalitionspartner, um die Novelle zu beschließen, in der sehr wichtige und dringende Dinge festgeschrieben sind", sagte eine Sprecherin zur APA.
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Religion, Alter, sexuelle Orientierung
Im ursprünglichen Gesetzesentwurf der Ministerin war vorgesehen, Diskriminierung aus Gründen der Religion bzw. Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung auch beim Zugang für sogenannte öffentliche Güter und Dienstleistungen zu verbieten. Dies hätte etwas den Wohnungsmarkt betroffen - bisher nämlich gelten diese "Distinktionsmerkmale" nur in der Arbeitswelt. Konkret hätte das etwa bedeutet, dass niemandem eine bestimmte Wohnung verwehrt werden darf, weil etwa der Vermieter keine alten Menschen oder Homosexuellen im Haus haben will. |
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ÖVP |
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Bevormundung von Unternehmern
Der ÖVP ging das aber zu weit, diese Regelung wäre eine Bevormundung von Unternehmern, wurde argumentiert. In der Folge lag das Gesetz einige Monate auf Eis - und passierte nun ohne die Aufwertung des Diskriminierungsschutzes den zuständigen Ausschuss, um kommende Woche vom Nationalrat abgesegnet zu werden. Kritisiert wird dies nicht nur von den Grünen, sondern auch vom Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern.
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Neuerungen
Auch im Frauenministerium ist man nicht glücklich mit der nun fixierten Variante. Doch verweist man auch wesentliche Punkte, die mit der Novelle nun sehr wohl umgesetzt würden. Konkret strich Heinisch-Hoseks Sprecherin etwa die Ausdehnung der gerichtlichen Geltendmachung bei sexueller Belästigung von einem Jahr auf drei Jahre hervor, Verbesserungen bei der Familienhospizkarenz für eingetragene Partnerschaften, Änderungen bei der Gleichbehandlungskommission oder eine Ausdehnung des Diskriminierungsschutzes für Selbstständige als Umsetzung einer EU-Richtlinie. |
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