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Di | 26.11.2013
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Zuzugsgrenze nun für alle EU-Länder
Die Schweiz begrenzt die Zuwanderung wie angekündigt auch für die alten EU-Länder. Die Voraussetzungen für die Anwendung der "Ventilklausel" im Personenfreizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU sind aus Sicht des Bundes erfüllt.
Mit 1. Juni
Damit erhalten weniger Personen eine fünf Jahre gültige Aufenthaltsbewilligung. Die Schweizer Regierung - der Bundesrat - hatte im April beschlossen, die Ventilklausel für die Staaten der sogenannten EU-17 - darunter auch Österreich - zu aktivieren, sofern Ende Mai die Voraussetzungen dafür gegeben sein würden. Nun sind die Voraussetzungen bereits Mitte des Monats erfüllt, wie das Bundesamt für Migration (BFM) gestern mitteilte. Die Klausel für die fünf Jahre gültigen Aufenthaltsbewilligungen B tritt per 1. Juni in Kraft.
Ventilklausel
Die Ventilklausel erlaubt es der Schweiz, bis längstens am 31. Mai 2014 wieder Kontingente für Personen aus EU-Staaten einzuführen. Bedingung hierfür ist, dass die Anzahl der ausgestellten Aufenthaltsbewilligungen an Erwerbstätige aus den EU-Staaten in einem Jahr mindestens zehn Prozent über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre liegt.
53.700 Bewilligungen
Der Schwellenwert von 56.268 Aufenthaltsbewilligungen B wurde am 14. Mai 2013 überschritten, wie das BFM schreibt. Während eines Jahres werden nun die B-Bewilligungen auf rund 53.700 Bewilligungen beschränkt. Diese Anzahl Bewilligungen entspricht den durchschnittlich erteilten B-Bewilligungen der drei vorangegangenen Jahre plus fünf Prozent. Die Kontingente werden quartalsweise freigegeben. Bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen L wurden die Voraussetzungen erwartungsgemäß nicht erfüllt.
Für EU-8 schon seit einem Jahr in Kraft
Für die erst 2004 oder 2007 neu beigetretenen EU-Staaten (EU-8) ist die Ventilklausel schon seit einem Jahr in Kraft und wurde per 1. Mai 2013 verlängert. Ausgestellt werden dürfen in den nächsten zwölf Monaten rund 2.180 B-Bewilligungen für Personen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
"Wirtschafts- und gesellschaftsverträglich"
Aus Sicht der Schweizer Regierung trägt die Ventilklausel dazu bei, die Zuwanderung "wirtschafts- und gesellschaftsverträglich" zu gestalten. Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte im April, der Bundesrat sei sich bewusst, dass das Instrument nur kurzfristig wirken könne und weitere langfristig wirkende Maßnahmen nötig seien.