Volksgruppen ORF.at Diversität
Di | 26.11.2013
NSU-Prozess
15.4.2013
Zugang für türkische Medien
Das Oberlandesgericht München muss seine Vergabe der Presseplätze beim Prozess um die Neonazi-Mordserie neu regeln und dabei türkische Journalisten stärker berücksichtigen.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Freitag einer Beschwerde der türkischen Zeitung "Sabah" im Kern statt. Demnach muss das Oberlandesgericht München "eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern" vergeben. Die Richter regten die Schaffung eines Zusatzkontingents von mindestens drei Plätzen an, die nach dem Prioritätsprinzip oder per Los vergeben werden könnten. Das Oberlandesgericht könne die Sitzplatzvergabe aber auch insgesamt neu gestalten. Vom Oberlandesgericht München war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Presseplätze nach Reihenfolge der Anfrage vergeben
Der Prozess um die NSU-Mordserie soll am Mittwoch beginnen. Das Oberlandesgericht hatte die Presseplätze nach der Reihenfolge der Anfragen verteilt und nachträgliche Änderungen abgelehnt, was auch auf Kritik in der Bundesregierung stieß. In der vergangenen Woche reichte "Sabah" die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Wie viele weitere ausländische Medien hat auch die türkische Zeitung keinen der Presseplätze zugesprochen bekommen und sieht sich dadurch benachteiligt. Türkische Medien sind besonders empört darüber, dass kein einziger Journalist aus ihrem Land einen garantierten Presseplatz erhalten hat, obwohl acht der zehn Opfer der rechtsextremistischen NSU-Gruppe türkischer Herkunft sind. Ein Opfer stammte aus Griechenland.
Gleichbehandlung im publizistische Wettbewerb
Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht der Klägerin auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb verletzt worden sein könnte. Allerdings sei die Entscheidung über die Verteilung knapper Sitzplätze bei einem Gerichtsverfahren grundsätzlich eine Frage, die von den Richtern vor Ort geklärt werden müsse. Dabei gebe es einen weiten Entscheidungsspielraum, räumte das Verfassungsgericht ein. "Deshalb kann die Eilentscheidung nur auf eine Folgenabwägung gestützt werden." Drei weitere Verfassungsbeschwerden wurden nicht angenommen.
Rechtsextreme Gruppe NSU
Hauptangeklagte in dem Prozess ist die 38-jährige Beate Zschäpe. Ihr wird unter anderem Mittäterschaft in der Mordserie vorgeworfen, bei der über mehrere Jahre mindestens zehn Menschen getötet wurden. Dabei wurde die rechtsextremistische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) von rassistischen Motiven geleitet. Allerdings blieb der rechtsradikale Hintergrund den Behörden lange Zeit verborgen, was die Empörung im Ausland noch vergrößerte.