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 5.4.2013 |
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Beitritt zur Menschenrechtskonvention
EU und Europarat haben sich auf einen Entwurf für den EU-Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geeinigt. Dies sei ein entscheidender Schritt zur Entwicklung eines einheitlichen europäischen Rechtsraumes.
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Jeder Bürger soll EGMR anrufen können
Dies sagte der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, heute in Straßburg. Ziel ist, dass jeder Bürger der 47 Europaratsländer den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen kann, wenn er sich in seinen Grundrechten durch EU-Gesetze oder EU-Beamte verletzt glaubt. Doch bis dahin ist der Weg noch lang. Größte Hürde ist die Zustimmung der 27 EU-Regierungen, die einstimmig ausfallen muss.
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Schutz der Menschenrechte stärken
Der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention soll den Schutz der Menschenrechte in Europa stärken, da die EU und ihre Rechtsakte dann der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterworfen sind. |
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Rechtliche Verpflichtung
Als nächsten Schritt prüft jetzt der Gerichtshof der EU in Luxemburg den Text. Wirksam kann der Beitritt frühestens 2015 werden. Die Verhandlungen begannen 2010. Der seit den 1970er-Jahren diskutierte Beitritt wurde durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon zu einer rechtlichen Verpflichtung.
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