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 2.4.2013 |
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Staatsbürgerschaftsrecht ändern
SPÖ und Grüne sehen noch Änderungsbedarf beim Entwurf zur Novelle des Staatsbürgerschaftsrechts. Kritikpunkt ist vor allem die im Entwurf vorgesehene Selbsterhaltungsfähigkeit.
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Gegen Selbsterhaltungsfähigkeit
Sowohl SPÖ-Abgeordnete Sonja Ablinger als auch die Grüne Nationalratsmandatarin Alev Korun halten die für eine Einbürgerung notwendige Selbsterhaltungsfähigkeit, die auch in der neuen Novelle vorgesehen ist, für verfassungsrechtlich problematisch. Es fehle eine Ausnahme für jene, die unverschuldet zur Selbsterhaltung nicht fähig sind, bemängelten sie am Wochenende im "Standard". Im Integrationsstaatssekretariat wies man diese Bedenken gegenüber der APA zurück.
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Verweis auf VfGH-Erkenntnis
Ablinger und Korun verwiesen auf ein aktuelles Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), in dem laut "Standard" ein Teil des Staatsbürgerschaftsgesetzes aufgehoben wurde - konkret jener, der den gesicherten Lebensunterhalt (Einkommensnachweis) als Voraussetzung einer Einbürgerung regelt. Behinderte Menschen würden damit gegenüber Nichtbehinderten benachteiligt, so die Höchstrichter. Und über die Behindertendiskriminierung hinaus werde auch eine "sachlich nicht begründbare Unterscheidung zwischen Fremden" vorgenommen. |
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Selbsterhaltungsfähigkeit |
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Keine ausreichende Ausnahmen
Auch im vorliegenden Entwurf der Novelle ist eine Selbsterhaltungsfähigkeit vorgesehen. Ablinger wie auch Korun sehen aber keine ausreichenden Ausnahmen eingebaut: Der derzeit vorliegende Vorschlag einer Gesetzesänderung aus dem Integrationsstaatssekretariat widerspreche dem neuen Erkenntnis des VfGH und würde dieses nur bruchstückhaft umsetzen, so Korun. "Denn neben einer Behinderung, würde er nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit Ausnahmen von den strengen Einkommensregeln vorsehen", ergänzte sie am Samstag via Aussendung. Ablinger wünscht sich eine Anpassung des Gesetzes auf den Stand vor 2005, als generell eine Ausnahme für "unverschuldete Notlagen" vorgesehen war.
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Integrationstaatssekretär |
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VfGH-Erkenntnis bereits berücksichtigt
Im Büro von Staatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) teilt man diese Bedenken nicht: Das Erkenntnis des VfGH sei im Entwurf zur Novelle bereits berücksichtigt, hieß es aus dessen Büro. Der Reform "Staatsbürgerschaft durch Leistung" stehe nichts mehr im Wege.
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