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 28.3.2013 |
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Reformbedarf bei Flüchtlingsbetreuung
Der Rechnungshof ortet im 2004 zwischen Bund und den Ländern vereinbarten System der Flüchtlingsbetreuung Reformbedarf. Das zeigte eine Prüfung der Grundversorgung in den Ländern Salzburg, der Steiermark und Wien.
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Die Erfüllung der Quoten blieb unausgewogen und auch die Berechnung der Quotenerfüllung sei "verbesserungswürdig", heißt es im heuteveröffentlichten Bericht. Ein weiteres Ergebnis daraus: Die individuelle Unterbringung von Flüchtlingen ist kostengünstiger als jene in organisierten Quartieren. Salzburg und die Steiermark sollten daher diese Möglichkeit besser ausschöpfen. Grundsätzlich empfiehlt der RH auch eine gleichmäßigere Aufteilung der Flüchtlinge.
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Zeitraum 2007 bis 2011 |
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Betreuung beurteilen & vergleichen
Ziel der Prüfung (Zeitraum 2007 bis 2011) sei es gewesen, die Flüchtlingsbetreuung in den drei Ländern zu beurteilen und zu vergleichen. Eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern regelt die Aufgaben- und Kostenverteilung in der Flüchtlingsbetreuung, wobei die Kosten zwischen Bund und Ländern 60:40 geteilt werden. Außerdem waren Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern nach Maßgabe der Quotenerfüllung zu leisten.
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Ausgaben und Einnahmen rückläufig
Die Ausgaben und Einnahmen der drei Länder für die Flüchtlingsbetreuung waren in den Jahren 2007 und 2011 rückläufig. Die Ausgaben beliefen sich im Jahr 2011 in Salzburg auf rund 7,7 Mio. Euro, in der Steiermark auf rund 19,0 Mio. Euro und in Wien auf rund 33,2 Mio. Euro. Im Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2010 lagen die gesamten Ausgaben (vorfinanzierte Leistungen des Landes vor Refundierungen) je betreuter Person in der Steiermark mit durchschnittlich 6.200 Euro pro Jahr um zwölf Prozent über den Ausgaben in Salzburg und um 19 Prozent über den Ausgaben in Wien. Jeweils über 70 Prozent der Ausgaben der drei Länder entfielen auf Unterbringung und Verpflegung. |
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Durchschnittliche Nettoausgaben
Die durchschnittlichen Nettoausgaben pro betreuter Person, die in den drei überprüften Ländern durch die Erfüllung der Grundversorgungsvereinbarung anfielen, lagen zwischen rund 1.040 Euro im Land Wien und 1.519 Euro im Land Salzburg. Im Ländervergleich zeigt sich, dass Salzburg trotz niedrigerer vorfinanzierter Leistungen gegenüber der Steiermark bei den Nettoausgaben über jenen der Steiermark lag. Dies sei im wesentlichen auf die Länderausgleichszahlungen zurückzuführen: Die Steiermark war 2008 bis 2010 ein Nettoempfänger aus dem Länderausgleich, während Salzburg im selben Zeitraum Zahlungsverpflichtungen hatte. Ohne Berücksichtigung der Zahlungen des Länderausgleichs lagen die Nettoausgaben der Steiermark mit 1.603 Euro deutlich über jenen von Salzburg mit 1.373 Euro pro durchschnittlich im Land betreuter Person.
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Organisierte & individuelle Unterkünfte
In Salzburg waren am 1. Jänner 2012 von insgesamt 953 Personen in der Grundversorgung 512 (rund 54 Prozent) in organisierten Unterkünften, die übrigen 441 in individuellen Unterkünften untergebracht. Durchschnittlich betrug das Verhältnis zwischen organisierter und individueller Unterbringung in den Jahren 2007 bis 2011 45 zu 55 Prozent. Beim Land Steiermark befanden sich zum Stichtag 13. März 2012 2.433 Personen in der Grundversorgung, davon waren 2.203 Personen (91 Prozent) in organisierten Unterkünften, die übrigen 230 individuell untergebracht. Das Angebot der Wiener Grundversorgung umfasste am 1. Jänner 2012 insgesamt 1.619 Quartierplätze, von denen 1.574 besetzt waren. Rund 29 Prozent der in Wien grundversorgten Personen waren zum Stichtag in organisierten Quartieren untergebracht, 71 Prozent wohnten individuell. |
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Individuelle Unterbringung verstärken
Die organisierte Unterbringungsform war auf Grundlage der Kostensätze der Grundversorgungsvereinbarung deutlich teurer als die individuelle Unterbringung, nämlich zwischen rund 100 und 400 Prozent. Diese Möglichkeit - und damit ein erhebliches Einsparungspotenzial - sei von Salzburg und der Steiermark nicht ausgeschöpft worden, heißt es im Bericht. Um die individuelle Unterbringung zu verstärken, wären höhere Kostensätze "hilfreich". Begrüßt wird daher, dass der Koordinationsrat im März 2012 eine Erhöhung um rund neun Prozent beschloss.
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Ausgleichszahlungen bei nicht-erfüllter Quote
Die Kosten, die für die Länder durch die Grundversorgung entstehen, sind nach der Wohnbevölkerung auszugleichen. Eine Unterschreitung der Anzahl bei der Quotenerfüllung führt in der Regel zu Ausgleichszahlungen an die anderen Länder. In Wien war eine deutliche Übererfüllung der Quoten (2007 bis 2012: 25 bis 46 Prozent) festzustellen. Salzburg und die Steiermark hingegen verfehlten die Quotenerfüllung: Salzburg um bis zu 18 Prozent, Steiermark bis zu zwölf Prozent. |
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Gleichmäßigere Belastung für Länder
Der RH stellte fest, dass höhere Ausgleichszahlungen als Sanktionen für die Untererfüllung nicht ausreichen. Die bisherige Berechnungsweise der Quote scheint auch nicht ausreichend aussagekräftig für die Aufnahmemöglichkeit der Länder. Man drängt daher auf eine gleichmäßigere Belastung.
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Kostenausgleich "nicht zweckmäßig"
Das Land Steiermark war vor allem wegen des hohen Anteils bei der organisierten Unterbringung Zahlungsempfänger im Länderausgleich. Salzburg hingegen hatte trotz einer ähnlichen Untererfüllung der Quote Zahlungen zu leisten. Hinzu kam, dass auch die vergleichsweise hohen Beratungskosten der Steiermark über den Länderausgleich von den anderen Ländern, ebenso im Rahmen des Kostenausgleichs mit dem Bund von diesem mitgetragen werden mussten. Der Kostenausgleich in der bestehenden Form war laut RH jedenfalls "nicht zweckmäßig".
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Beratungs- und Betreuungsleistungen |
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Evaluierung der Vereinbarungen empfohlen
Die drei Länder nutzten auch humanitäre, kirchliche oder private Einrichtungen für Beratungs- und Betreuungsleistungen. Während die Entgeltsätze in Wien und Salzburg auf annähernd gleichem Niveau lagen und auch etwa dem Kollektivvertrag entsprachen, lagen die Entgeltsätze der Steiermark im Zeitraum 2007 bis 2010 um 50 bis 95 Prozent über jenen von Salzburg und Wien. Dies habe einem durchschnittlichen Mehraufwand von jährlich rund 550.000 Euro entsprochen. Empfohlen wird eine Evaluierung der Beratungsvereinbarungen mit den NGO und spätestens bei einer Neuvergabe ein angemessenes Entgelt.
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Grundversorgungsvereinbarung |
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Schiedsinstanz bei Konflikten
Die Auslegung der Grundversorgungsvereinbarung war in einzelnen Punkten zwischen Bund und manchen Ländern, vor allem Wien, strittig. Zur Lösung strittiger Fragen zwischen Bund und Land über Grundversorgungsvereinbarungen empfiehlt der RH daher einen Konfliktlösungsmechanismus. Vorstellbar wäre eine Schiedsinstanz, die binnen einer Frist über Konflikte zu entscheiden hätte.
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Finanzielle Berichte unvollständig
Die finanziellen Berichte der Länder über Einnahmen und Ausgaben der Grundversorgung haben laut RH keine steuerungsrelevanten Kennzahlen wie etwa jährliche Ausgaben pro betreuter Person pro Unterbringungsart enthalten. Auch habe die vollständige Zuordnung der Zahlungen zum jeweiligen Leistungszeitraum gefehlt.
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