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 21.3.2013 |
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Änderungen bei Rot-Weiß-Rot-Card
Erleichterungen für besonders qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten - d.h. außerhalb der EU - bringt eine heute im Nationalrat beschlossene Novelle zur Rot-Weiß-Rot-Karte.
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Das Team Stronach stimmte gemeinsam mit SPÖ und ÖVP dafür, die anderen Oppositionsparteien - FPÖ, Grüne und BZÖ - waren dagegen. Sie kritisierten, dass das Ziel, verstärkt Fach- und Schlüsselarbeitskräfte nach Österreich zu holen, nicht erreicht worden sei. Auch SPÖ und ÖVP räumten ein, dass weitere Verbesserungen nötig seien.
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Novelle zum Ausländer-beschäftigungsgesetz |
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Antragstellung in Österreich möglich
Die Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz erleichtert Fach-und Schlüsselkräften den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte: Sie müssen ihn nicht mehr selbst im Ausland stellen, sondern der Arbeitgeber kann für sie in Österreich einreichen. Bestimmte Inhaber einer Niederlassungsbewilligung bekommen eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus", also unbeschränkten Arbeitsmarktzugang, etwa Drittstaatsangehörige, die über die Familienzusammenführung kamen, oder gut integrierte Zuwanderer nach zwei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt. Arbeitnehmer mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis bzw. "Befreiungsschein" werden in die Rot-Weiß-Rot-Karte übergeführt. Ausländischen Künstler bekommen eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Außerdem wird das Auslaufen der siebenjährigen Übergangsfrist (Anfang 2014) für Bulgaren und Rumänen umgesetzt: Diese EU-Bürger brauchen dann keine arbeitsmarktbehördliche Bewilligung mehr.
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Sozialminister
Rudolf Hundstorfer |
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Ergänzung für die Drittstaaten
Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) erinnerte daran, dass die Rot-Weiß-Rot-Karte nur eine Ergänzung für die Drittstaaten sei. Es gebe auch großen Zuzug aus den EU-Staaten - etwa aus Deutschland. Und bei diesen Arbeitnehmern sei der Anteil mit akademischer und FH-Ausbildung doppelt so hoch wie im Österreich-Durchschnitt.
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