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Di | 26.11.2013
Insel Tierra / Foto: EPA
13.3.2013
Mitwirkungspflicht von Minderjährigen
SPÖ und ÖVP haben heute im Innenausschuss des Nationalrats die verschärften Mitwirkungspflichten für minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren auf den Weg gebracht.
Suche nach Eltern In einigen Details gab es zwar noch Änderungen, grundsätzlich bleibt es aber dabei, dass minderjährige Flüchtlinge der Behörde künftig bei der Suche nach ihren Eltern behilflich sein müssen.
Ab 14 Jahren
Schon derzeit sind Asylwerber zur Mitwirkung am Asylverfahren verpflichtet. Zusätzlich gibt es künftig die Verpflichtung unbegleiteter Minderjähriger, "an sämtlichen Maßnahmen zur Suche nach Familienangehörigen" mitzuwirken. Eingeschränkt wird nun, dass dies erst ab 14 Jahren gilt. Klargestellt wird laut Parlamentskorrespondenz auch, dass die Verpflichtung nicht gilt, wenn die Suche nach den Familienangehörigen nicht im Interesse des Kindeswohls gelegen ist.
Verfassungsdienst des Kanzleramts Regelung möglicherweise verfassungswidrig
Der Verfassungsdienst des Kanzleramts hatte diese Regelung in der Begutachtung als möglicherweise verfassungswidrig bezeichnet. Unter anderem (aber nicht nur), weil sie selbst für Kleinkinder gelten würde. Dies wird nun behoben. Verfassungswidrig könnte es nach Ansicht der Experten aber auch sein, wenn Jugendlichen wegen mangelnder Mitwirkung negative Konsequenzen im Asylverfahren erwachsen sollten.
Hilfsorganisationen EU-Richtlinie: Recht statt Pflicht
Hilfsorganisationen verweisen außerdem darauf, dass die EU-Richtlinie, die mit der Novelle in österreichisches Recht umgesetzt wird, durch die Formulierung auf den Kopf gestellt werde. Dort sei nämlich ein Recht der Jugendlichen verankert, von der Behörde bei der Suche nach Angehörigen unterstützt zu werden - nicht von einer Pflicht der Kinder, der Behörde bei der Suche zu helfen.
Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun Um Asyl verweigern zu können
Die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun befürchtete heute, dass die Neuregelung "letztendlich dafür verwendet werden wird, um zahlreiche Kinderflüchtlinge wegen angeblicher Nichtmitwirkung Asyl zu verweigern". Die SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger appellierte an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), die Novelle nochmals zu prüfen.
Die Neuregelung ist Teil des "FNG-Anpassungsgesetzes" (Fremdenbehördenneu-strukturierungsgesetz), das eine Reihe von Änderungen im Fremdenrecht bringt. Unter anderem wird eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis möglich. Außerdem erhalten Familienangehörige aus Drittstaaten rascher einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.