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Di | 26.11.2013
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5.3.2013
NPD scheiterte vor Verfassungsgericht
Die rechtsextreme deutsche Partei NPD ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, ihre Verfassungstreue vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Eine solche Feststellung ist im deutschen Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht vorgesehen.
Bundesverfassungsgericht Dies stellte das Karlsruher Gericht heute klar. Diese Entscheidung hat keinen Einfluss auf das Verbotsverfahren der NPD, das vom deutschen Bundesrat, der Länderkammer des Parlaments, gestartet wurde.
Einschätzung der Verfassungswidrigkeit gefallen lassen
Die NPD hatte ihr Vorgehen damit begründet, dass ihre Rechte durch die ständigen Behauptungen, sie sei verfassungswidrig, verletzt würden. Der Antrag richtete sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Das Gericht erklärte nun, dass sich Parteien die Einschätzung gefallen lassen müssen, dass sie verfassungsfeindlich seien. "Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen", heißt es in der Entscheidung.
Nationaldemokratische Partei Deutschlands
Die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) ist eine rechtsextreme Partei mit stark fremdenfeindlichen und aggressiv-nationalistischen Positionen. Ihr Mitglieder verharmlosen oder verherrlichen häufig den Nationalsozialismus. Die NPD ist in Deutschland in zwei Landtagen - Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern - vertreten. Auf Bundesebene kam sie bei der Bundestagswahl 2009 aber nur auf 1,5 Prozent. Ein Verbotsverfahren scheiterte im März 2003 vor dem Verfassungsgericht wegen verfahrensrechtlicher Fehler.