Volksgruppen ORF.at Diversität
Di | 26.11.2013
Foto: dpa/A3483 Matthias Schrader
14.2.2013
Anpassung von Antiterrorgesetzen
Die türkische Regierung wird in den nächsten Tagen ein Reformpaket ins Parlament einbringen, das die Antiterrorgesetze des Landes an europäische Standards angleichen soll.
Mehr Rechtsstaatlichkeit & Meinungsfreiheit
Die türkische Regierung wird in den nächsten Tagen ein Reformpaket ins Parlament einbringen, das die Antiterrorgesetze des Landes an europäische Standards angleichen soll. "Die von uns vorbereiteten Änderungen werden die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei voranbringen und die Meinungsfreiheit stärken," versicherte Justizminister Sadullah Ergin gestern vor der Presse. Die türkische Presse rechnet nun damit, dass nach der Gesetzesreform fast tausend kurdische politische Gefangene freikommen werden.
Menschenrechtsgerichsthof 450 Verfahren anhängig
Das von der islamisch geprägten Regierungspartei AKP eingebrachte Reformpaket - das vierte seiner Art seit 2010 - soll auch helfen, die 450 Verfahren zu beenden, die vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen die Türkei anhängig sind.
Verbotene Organisationen Zugehörigkeit oder Unterstützung
Der Gesetzentwurf sieht nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP aus Parlamentskreisen vor, künftig klar zwischen der Zugehörigkeit zu einer verbotenen Organisation und der einfachen Unterstützung ihrer Ziele zu unterscheiden. Das ist heute nicht der Fall, weshalb viele kurdische Oppositionelle im Gefängnis sitzen, weil sie die gleichen politischen Ziele vertraten wie die verbotene Kurdische Arbeiterpartei (PKK). Die Reform fällt zeitlich zusammen mit Gesprächen, die seit wenigen Monaten mit dem inhaftierten PKK-Gründer Abdullah Öcalan geführt werden. Ziel ist es, den Kurdenkonflikt nach 29 Jahren des Kampfes und 45.000 Todesopfern beizulegen.
Folterdelikte Verjährungsfrist abschaffen
Im Zuge der Reform soll auch die Verjährungsfrist von 20 Jahren für Folterdelikte abgeschafft werden. Der Türkei ist von internationalen Instanzen häufig vorgehalten worden, Ermittlungen und Verfahren nach Foltervorwürfen willkürlich solange zu verschleppen, bis die Verjährungsfrist erreicht ist.