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 7.2.2013 |
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Pussy Riot verklagt Russland vor EGMR
Die drei Musikerinnen der Punkband Pussy Riot haben Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verklagt. Die Klage richtet sich "gegen die Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention".
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Dies sagte eine Anwältin der Gruppe, Irina Chrunowa, heute der Nachrichtenagentur AFP in Moskau.
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Zwei Jahre Lagerhaft
Die Bandmitglieder Nadeschda Tolokonnikowa, Jekaterina Samuzewitsch und Maria Aljochina (Alechina) waren im August wegen einer regierungskritischen Aktion gegen den heutigen Staatschef Wladimir Putin zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Nur die Strafe Samuzewitschs wurde im Anschluss an den international scharf kritisierten Prozess in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. |
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Punkte der Klage
Die drei Klägerinnen führen an, in ihrem Verfahren sei gegen die Rechte auf persönliche Freiheit, freie Meinungsäußerung, faire Prozessführung und das Folterverbot verstoßen worden. Die Anwälte der drei Frauen argumentieren, bei der Protestaktion, einem "Punkgebet" vor dem Altar der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale, habe es sich um eine künstlerische und politische Darbietung gehandelt.
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Sachverständige nicht angehört
Sachverständige, die beauftragt waren, das bei der Aktion gedrehte Video zu beurteilen, seien im Prozess nicht angehört worden. Außerdem seien die jungen Frauen entwürdigend behandelt worden, weil sie dem Prozess eingesperrt in einen Glaskäfig beiwohnen mussten. Samuzewitsch hatte bereits im Oktober vorläufige Klage beim Menschenrechtsgerichtshof eingereicht.
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