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Di | 26.11.2013
Karl-Franzens-Universität Graz
7.2.2013
Leichterer Zugang für Uni-Assistenten
Universitätsassistenten aus Drittstaaten sollen leichteren Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Card erhalten. Das sieht ein neuer Erlass des Sozialministeriums vor.
Demnach können sie als "besonders Hochqualifizierte" die Karte beantragen, wenn sie die nötigen Punkte (für Ausbildung. Forschungserfolge, Sprachkenntnisse, Berufserfahrungen etc.) erreichen und ein Mindestgehalt von knapp 2.000 Euro beziehen. Nicht mehr nötig ist das Vorliegen einer Vollbeschäftigung, hieß es heute in einer Aussendung von Wissenschafts-und Sozialministerium.
Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Uni-Assistenten oft nur für 30 Stunden angestellt werden. Die restlichen zehn Stunden sind für ihre wissenschaftliche Arbeit reserviert. Die bisherige Regelung habe Drittstaatsangehörige "systematisch ausgeschlossen", so der Vizerektor der Uni Wien und Vorsitzende des Forums Internationales der Universitätenkonferenz (uniko), Heinz Fassmann. "Wir haben damit Chancen auf eine qualifizierte Zuwanderung vergeben."