|
|
|
|
|
 |
|
|
 5.2.2013 |
|
Einbürgerung: Verhandler zufrieden
Naturgemäß zufrieden sind die Verhandler des heute in Begutachtung geschickten neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes: Staatssekretäre Sebastian Kurz (ÖVP) und Josef Ostermayer (SPÖ) sowie Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ).
|
|
|
|
|
|
|
|
Kurz sah darin einen "Erfolg für die Integrationspolitik". Hundstorfer freute sich, dass das neue Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) "deutliche Erleichterungen bei der Einbürgerung von gut integrierten Zuwanderern" bringen werde.
|
|
|
|
|
|
|
|
Je besser integriert, desto schneller Österreicher
Kurz verwies darauf, dass die Staatsbürgerschaft "ein hohes Gut" sei. "Je besser man integriert ist, desto schneller soll man auch die Staatsbürgerschaft erhalten", dieser Grundsatz werde mit dem nun vorliegenden Entwurf umgesetzt. Klar ist für den Integrations-Staatssekretär jedenfalls: "Man sollte stolz sein, Österreicher werden zu dürfen."
|
|
|
|
|
|
Hinreichender Lebensunterhalt |
|
Zeiten der Karenz anrechnen
Hundstorfer und Ostermayer war es wichtig, dass auch Zeiten der Karenz innerhalb der sechsjährigen Rahmenfrist bei der Anrechnung des hinreichenden Lebensunterhalts angerechnet werden. Wert gelegt habe die SPÖ auch darauf, dass die Einbürgerung prominenter Personen künftig nach klar nachvollziehbaren Leistungen erfolgen soll, ließ Ostermayer der APA ausrichten. Der konkrete Kriterienkatalog muss allerdings noch ausgearbeitet werden.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Uneheliche Kinder & Adoptionen
Hundstorfer verwies in einer Aussendung darauf, dass nun auch uneheliche Kinder mit österreichischem Vater und ausländischer Mutter die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen können, ohne notwendigerweise einen DNA-Test erbringen zu müssen, wie dies die ÖVP zunächst andiskutiert hatte. Bei Adoptionen von ausländischen Kindern werde der Erwerb der Staatsbürgerschaft bis zum 14. Lebensjahr erleichtert. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erkrankungen & Behinderungen
Wichtig sei ihm auch gewesen, dass Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen und Menschen mit Behinderungen vom Nachweis des hinreichenden Lebensunterhaltes ausgenommen werden, erklärte der Sozialminister. Es müsse allerdings durch ein Gutachten des Bundessozialamtes bzw. ein amtsärztliches Gutachten belegt werden, "dass eine Teilnahme am Erwerbsleben nicht möglich ist". |
|
|
|
|
|
|
Verfassungsrechtler Joachim Stern |
|
Uneheliche Kinder benachteiligt
Kritisch äußerte sich hingegen der Verfassungsrechtler Joachim Stern. Die Neuregelung, dass künftig auch uneheliche Kinder mit einem österreichischen Vater die Staatsbürgerschaft bekommen sollen, hielt er im Ö1-"Mittagsjournal" für verfassungsrechtlich bedenklich. Diese Kinder seien damit weiterhin auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft angewiesen und damit gegenüber ehelichen Kindern benachteiligt werden, die bei Geburt automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten. Nach Ansicht des Experten ist dies nicht mit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Einklang zu bringen.
|
|
|
|
|
|