Volksgruppen ORF.at Diversität
Di | 26.11.2013
Pasoš. (slika: ORF)
4.3.2013
Neues Staatsbürgerschaftsgesetz
Die Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz dürfte in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen, die Verhandler von SPÖ und ÖVP feilen derzeit an Details.
Aspekt: Sprachkenntnisse
Die ÖVP ist laut vorläufigem Begutachtungsentwurf in Sachen Sprachkenntnissen - als Bedingung für den Erhalt der Staatsbürgerschaft schon ab sechs Jahren Aufenthalt - der SPÖ etwas entgegengekommen. Laut Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) sind die Verhandlungen schon in der Zielgeraden, auch in der SPÖ gab man sich heute optimistisch.
In Begutachtung "in den nächsten Tagen"
Die Vorschläge sind mit der SPÖ weitgehend akkordiert, hatte Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) heute im Ö1-Morgenjournal erklärt. Aus dem Büro von Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ), der gemeinsam mit Hundstorfer die Materie mit der ÖVP verhandelt, hieß es gegenüber der APA, man sei zuversichtlich, "dass wir in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen können".
Einbürgerung nach sechs Jahren
Die nun adaptierten Vorschläge sehen vor, dass Antragsteller bereits dann nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft erhalten können, wenn sie in dieser Zeit einer Arbeit nachgehen, Steuern und Abgaben zahlen - ohne Sozialleistungen in Anspruch genommen zu haben - und über Deutschkenntnisse auf Maturaniveau verfügen (erste lebende Fremdsprache = B2-Level).
Drei Jahre lang "gemeinnützig" engagiert
Ist letzteres nicht der Fall, und der Betroffene verfügt nur über Level B1 (Mittelschulniveau), dann gibt es dennoch eine Möglichkeit, bereits nach sechs Jahren in den Genuss der Staatsbürgerschaft zu kommen: Zusätzlich muss man dann drei Jahre lange "gemeinnützig" engagiert gewesen sein: Entweder ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation (Feuerwehr, Rotes Kreuz, etc.), beruflich im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich oder ehrenamtlich in einem nicht gesetzlichen Interessensverband (wie etwa Elternvertretung, Betriebsrat).
Sprachkenntnisse & Engagement
Bei den Bedingungen zur Sprache ist man seitens der ÖVP der SPÖ entgegengekommen: Der von Kurz im Oktober vorgestellt Entwurf hatte als Voraussetzung für die Staatsbürgerschaftsverleihung nach sechs Jahren in jedem Fall Deutsch auf Maturaniveau vorgesehen, außerdem hätte man auch in diesem Fall gemeinnützig engagiert gewesen sein müssen. Das fällt laut aktuellem Entwurf für die sprachlich besonders gut geschulten weg.
10 Jahre bei B1-Level & ohne gemeinnütziger Tätigkeit
Wer Deutsch nur auf B1-Level beherrscht und keine gemeinnützige Tätigkeit nachweisen kann, der hat auch nach dem aktuellen Entwurf erst nach zehn Jahren Chance auf die Staatsbürgerschaft. Er muss aber ebenso unbescholten sein, "Selbsterhaltungsfähigkeit" vorweisen können sowie erfolgreich den Staatsbürgerschaftstest erfüllt haben.
Nachverhandlungen "Gesicherter Lebensunterhalt"
Hundstorfer erklärte dazu im Radio, nachverhandelt werden müsse "sicher die Frage, was ist ein gesicherter Lebensunterhalt". Auch bei den Sprachniveaus äußerte er Bedenken, aber: "Ich gehe davon aus, dass solche Dinge sehr wohl gestaltbar sind."
Uneheliche Kinder Staatsbürgerschaft auch, wenn Vater Österreicher
Vorgesehen sind im Entwurf auch Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen oder schweren gesundheitlichen Einschränkungen, die auch ohne Kriterien-Erfüllung Anspruch auf Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren haben sollen. Geändert werden soll auch die Bestimmung, dass uneheliche Kinder nur dann die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn die Mutter Österreicherin ist - künftig soll dies auch bei einem österreichischen Vater möglich sein.