Volksgruppen ORF.at Diversität
Di | 26.11.2013
Barve mavrice
4.2.2013
Asyl: Sexuelle Identität nicht verbergen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen in Deutschland will seinen Umgang mit schwulen und lesbischen Asylwerbern ändern. Solche Asylwerber, die in ihrer Heimat mit homophober Verfolgung rechnen müssten, würden künftig nicht mehr abgewiesen.
Sexuelle Identität verbergen
Bisher konnten homosexuelle Asylwerber mit der Begründung abgewiesen werden, sie könnten in ihren Herkunftsländern ihre sexuelle Identität doch verbergen, teilte das Bundeamt laut einem heutigen Bericht der "tageszeitung" dem Grünen-Abgeordneten Volker Beck mit.
Nicht zumutbar
In dem Schreiben des Amts an Beck heißt es demnach: "Einem Antragsteller ist es grundsätzlich nicht zumutbar, gefahrenträchtige Verhaltensweisen zu vermeiden, um einer Verfolgung auszuweichen, die ihm andernfalls, zum Beispiel wegen seiner sexuellen Ausrichtung, drohen würden." Auf Anfrage habe das Bundesamt die Neuregelung bestätigt, berichtete die "taz".
Urteil des
Europäischen Gerichtshofs
Aspekt des Glaubens auf sexuelle Identität übertragen
Das Bundesamt begründete die Kehrtwende mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2012. Demnach kann von Asylwerbern, die in ihrem Heimatland einer religiösen Minderheit angehören und deshalb verfolgt werden, künftig nicht mehr verlangt werden, ihren Glauben in der Heimat im Stillen auszuleben. Diese Argumentation werde jetzt auf die sexuelle Identität von Asylwerbern übertragen.
Grünen-Abgeordneter Volker Beck "Menschenentwürdigende Praxis"
Beck begrüßte den Schritt des Bundesamts. Damit rücke es endlich "von seiner menschenentwürdigenden Praxis" ab, sagte er der "taz". Es dürfe von niemandem verlangt werden, seinen politische Überzeugung, seinen Glauben oder seine sexuelle Identität zu verleugnen, um Verfolgung oder gar der Todesstrafe auszuweichen. "In Zukunft dürfen Schwule und Lesben nicht mehr in Länder abgeschoben werden, in denen Homosexualität unter Strafe steht", sagte Beck.