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Di | 26.11.2013
Kooperation
30.1.2013
Bei Verfolgung von Kriegsverbrechern
Serbien und Bosnien-Herzegowina wollen künftig bei der rechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechern kooperieren. Eine entsprechende Vereinbarung soll morgen in Brüssel unterzeichnet werden.
Wie die Belgrader Tageszeitung "Danas" heute berichtet, werden in Brüssel die für Kriegsverbrechen zuständigen Staatsanwälte der zwei Staaten, Vladimir Vukčević und Goran Salihović, morgen die Vereinbarung unterzeichnen.
Fall Jovan Divjak
Durch die Vereinbarung soll in Zukunft vermieden werden, dass Serbien gegen bosnische Staatsbürger Ermittlungen führt und auch Haftbefehle ausstellt. In der Vergangenheit war das zum Beispiel mit dem pensionierten, bosnischen General Jovan Divjak der Fall. Divjak war im März 2011 auf Basis eines serbischen Haftbefehls in Wien festgenommen worden. Er kam später frei und konnte nach Sarajevo zurückkehren.
In Serbien war Divjak ein Angriff auf die Anfang Mai 1992 aus Sarajevo abziehenden, jugoslawischen Streitkräfte zur Last gelegt worden. Aus demselben Grund war ein Jahr zuvor in London auch das Mitglied des bosnischen Kriegspräsidiums Ejup Ganić festgenommen worden. Auch er kam später frei.
Neue Dimension zur Versöhnung
Laut "Danas" soll entsprechend der Vereinbarung künftig jenes Gericht zuständig sein, das für den Wohnort eines mutmaßlichen Kriegsverbrechers zuständig ist. Nach Meinung des serbischen Sonder-Staatsanwaltes Vukčević verleiht die Vereinbarung mit Bosnien der Versöhnung und Zusammenarbeit in der Region eine neue Dimension. Eine ähnliche Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Kriegsverbrechern hat Serbien bereits mit Kroatien akkordiert.