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 25.1.2013 |
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Weniger Klagen bei EGMR anhängig
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verzeichnet erste Erfolge bei der Bewältigung der Klageflut aus den 47 Europaratsländern.
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Jahresstatistik 2012 |
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Zum ersten Mal sei es gelungen, die Zahl anhängiger Beschwerden zu senken, sagte der Präsident des Gerichtshofes Dean Spielmann gestern bei der Vorstellung der Jahresstatistik 2012. Von mehr als 151.000 laufenden Fällen Ende 2011 sei die Zahl auf 128.000 Ende 2012 zurückgegangen. Beschwerden aus Russland haben 2012 dabei den Löwenanteil ausgemacht.
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Meisten Klagen aus Russland
28.600 Klagen gegen die Regierung in Moskau waren am 31. Dezember vor dem EGMR anhängig. Auch im Vorjahr hielt Russland die Spitzenposition. An zweiter Stelle folgte 2012 die Türkei mit 16.900 Beschwerden, vor Italien (14.200) und der Ukraine (10.450). Um an der Spitzenposition Russlands etwas zu verändern, müsse die Justiz dort die Bestimmungen der Konvention auf nationaler Ebene besser umsetzen, sagte Spielmann.
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Österreich mit 400 Beschwerden
Österreich lag mit rund 400 anhängigen Beschwerden am unteren Ende der Statistik der 47 Europaratsländer. Bei den laufenden Verfahren ging es unter anderem um das Adoptionsrecht für Kinder von Partnern in gleichgeschlechtlichen Beziehungen, sowie um eine Beschwerde von Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugnar zur Sonntagsöffnung. |
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Reform des Gerichtshofes
Dieser nach den Worten Spielmanns "echte Fortschritt" der schnelleren Arbeit ist auf die Reform des Gerichtshofes zurückzuführen. Dabei kann ein Einzelrichter offensichtlich unzulässige Klagen endgültig abweisen, was den Gerichtshof entlastet hat.
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Bedeutung von Informationsarbeit
Erstmals ist auch die Zahl der neu eingegangen Klagen stabil geblieben. 2012 waren es etwas mehr als 65.000, ein Prozent mehr als 2011. Für Spielmann ist dies auch ein Erfolg der Informationsarbeit des Gerichtshofes in den Mitgliedsländern. Je besser die Menschen über die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Grundrechtsbeschwerde informiert sind, desto weniger werden eindeutig aussichtslose Fälle nach Straßburg verwiesen. Immerhin sind fast 80 Prozent aller Klagen unzulässig.
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