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Di | 26.11.2013
Pasoš. (slika: ORF)
17.1.2013
Keine Diskriminierung von Unehelichen
Uneheliche Kinder dürfen bei der Vergabe der Staatsbürgerschaft nicht mehr diskriminiert werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Anlehnung an einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden.
Ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofes bestätigte heute einen Bericht in der Tageszeitung "Der Standard". Im Integrationsstaatssekretariat wurde auf APA-Anfrage betont, dass dem Spruch im Rahmen der ohnehin geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts Rechnung getragen werde.
Entscheidend welcher Elternteil österreichisch
Derzeit ist die Lage so, dass ein Kind automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erhält, wenn einer der verheirateten Elternteile Österreicher ist. Bei unehelichen Eltern gilt das nur, wenn die Mutter Österreicherin ist. Ist der Vater Österreicher, müssen diverse Voraussetzungen wie etwa ein gesicherter Lebensunterhalt erfüllt sein.
Reparatur im Rahmen der geplanten Novelle
Dieser Passus wurde nun vom VfGH für die Zukunft außer Kraft gesetzt. Allerdings läuft die Reparaturfrist bis Ende des Jahres, womit der Regierung noch genug Zeit zur Korrektur bleibt. So wird im Integrationsstaatssekretariat auch versichert, dass diese Frage die geplante Novelle umfassen werde. Wie man die Reparatur plant, wollte oder konnte ein Sprecher vorerst nicht sagen. Die Verhandlungen in der Regierung verliefen aber gut.
Pläne von Staatssekretär Kurz
Die Pläne von Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) sehen neben der Reparatur der Eltern-Regelung unter anderem eine beschleunigte Vergabe der Staatsbürgerschaft bei Engagement in einer Freiwilligenorganisation vor. Darüber hinaus soll auch sogenannten Putativ-Österreichern die Staatsbürgerschaft rückwirkend zuerkannt werden. Dabei handelt es sich um Personen, die von den Behörden fälschlicherweise als Österreicher behandelt wurden, aber ohne ihr Wissen eigentlich gar nicht die Staatsbürgerschaft besaßen.