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Di | 26.11.2013
Bettelnde Hände
10.1.2013
VfGH hebt steirisches Bettelverbot auf
Der Verfassungsgerichtshof hat das Bettelverbot in der Steiermark aufgehoben. Ein derartiges Verbot "ohne Ausnahme ist unsachlich und widerspricht der Menschenrechtskonvention", so die Begründung.
Pfarrer
Wolfgang Pucher
"Das größte Geschenk seit Jahren"
Die sogenannten Erlaubniszonen, die Gemeinden erlassen könnten, würden daran nichts ändern. Der Grazer Armenpfarrer Wolfgang Pucher zeigte sich heute nach Bekanntwerden der Entscheidung völlig aus dem Häuschen: "Das ist das größte Geschenk seit Jahren."
Generelles Bettelverbot verfassungswidrig
In anderen Bundesländern hatte der VfGH im Vorfeld schon mehrere Verfahren durchgeführt. Dabei wurde entschieden, dass es keine Bedenken gegen Regelungen gebe, die bestimmte Formen der Bettelei - wie etwa Betteln mit Kindern - verbieten. In der Steiermark dagegen besteht ein generelles Bettelverbot, die Einrichtung von Erlaubniszonen ist nicht verpflichtend. Genau das sei aber verfassungswidrig.
Keine "Reparaturfrist"
Außerdem entschied der VfGH, dass er keine "Reparaturfrist" gibt. Das heißt, es ist die Vorgängerregelung des Landes-Sicherheitsgesetzes wieder in Kraft zu setzen. Sie stellt aufdringliches Betteln und Betteln mit Minderjährigen unter Strafe, enthält aber kein generelles Bettelverbot. Pucher kam im Gespräch mit der APA kaum aus dem Jubeln: "Sie haben einen glücklichen Menschen vor sich. Ein jahrelanger Kampf hat zu einem positiven Ende geführt."
Rom half Vinzi-Gemeinschaft zur Klage
Der Armenpfarrer wies ausdrücklich darauf hin, dass der anlassgebende Antrag eines Bettlers eigentlich ausschließlich auf die Kappe der Vinzi-Gemeinschaft gehe. "Wir haben uns um die gesamte Organisation und um die Kosten gekümmert, der Rom half uns, in dem er seinen Namen und Identität zur Verfügung stellte", erklärte Pucher.