|
|
|
|
|
 |
|
|

|
|
1. blinder Gerichts-Sachverständiger
Das Landesgericht Linz hat den ersten blinden Gerichts-Sachverständigen Österreichs, Dietmar Janoschek, heute beeidet, berichtete die Interessenvertretung "freiraum-europa" in einer Presseaussendung.
|
|
|
|
|
|
|
|
Barrierefreies Bauen und Gestalten
Dietmar Janoschek ist Fachmann für barrierefreies Bauen und Gestalten. Der neue Sachverständige ist vor 20 Jahren erblindet und setzt sich seitdem für behinderte Menschen und ein barrierefreies Leben ein. Nach entsprechenden Ausbildungen ist er seit 1998 in der Landwirtschaftskammer Oberösterreich als Projektleiter für barrierefreies Bauen zuständig. Seit 2003 leitet er als Präsident und Geschäftsführer den gemeinnützigen Verein "freiraum-europa", der öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen bei der Umsetzung von barrierefreiem Bauen und Gestalten berät und unterstützt.
|
|
|
|
|
|
|
|
Diskussionen im Vorfeld
Der Beeidung von Janoschek seien viele Diskussionen vorausgegangen, hieß es in der Aussendung. Denn für die Bestellung von Sachverständigen würden ähnliche Voraussetzungen wie für die Bestellung von Richtern gelten und blinde Richtern seien bisher nicht zugelassen worden. Wie könne ein Blinder bautechnische Pläne beurteilen und wie könne ein Lokalaugenschein zur Beweisaufnahme funktionieren, lauteten skeptische Fragen.
|
|
|
|
|
|
|
|
Entsprechende Hilfsmittel
Janoschek braucht bei Plänen die Unterstützung durch einen Sehenden, der ihm auch alle Details erklären kann. Lokalaugenscheine führt er weitgehend ohne fremde Hilfe durch. Zum Abmessen bedient er sich eines sprechenden Maßbandes und zur Dokumentation eines Diktiergerätes. Seine Unterlagen hat er in Blindenschrift bei sich. Seine Gutachten schreibt er auf einem sprechenden Computer mit Blindenschriftdisplay.
|
|
|
|
|
|
|
|
Keine Adoptionsbescheinigung
Janoschek ist vor der Beeidigung einer breiteren Öffentlichkeit durch seine Bemühungen bekannt geworden, gemeinsam mit seiner blinden Lebensgefährtin ein blindes Kind zu adoptieren. Die Behörden in Oberösterreich haben dem Paar die Adoptionseignung nicht bescheinigt und dies u.a. damit begründet, dass ein Kind wegen der Sehbehinderung der Eltern einem höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt sei, es etwa bei Sonnenbrand oder Zeckenbiss Probleme geben könnte. Überdies seien die beiden selbst auf punktuelle Hilfe angewiesen, Adoptionseltern müssten aber alles zu 100 Prozent selbst erledigen können. Zudem würde man die "besten" Eltern aussuchen.
|
|
|
|
|
|
|
|
Klage weden Diskriminierung
Durch einen Wohnsitzwechsel nach Wien wurden dort ein weiterer Versuch gestartet, der aber ebenso erfolglos blieb. Das Paar ist inzwischen wieder nach Oberösterreich übersiedelt und hat das Land wegen Diskriminierung geklagt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen
|
|
|
|
|
|