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Amtsprachen in der Europäischen Union
Angesichts des bevorstehenden Referendums in Lettland, wo über Russisch als zweite Amtssprache abgestimmt wird, stellt man sich gemeinhin die Frage ob es möglich sei, dass dann Russisch auch eine Amtssprache in der EU werden könnte. Darüber entscheidet der europäische Minisiterrat.
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23 offizielle Amtssprachen in der EU
Derzeit gibt es dreiundzwanzig offizielle Amtssprachen in der Europäischen Union. Neben diesen, existieren aber auch noch sogenannte "Ko-offizielle" Sprachen, wie dies in Spanien für Katalanisch oder Baskisch der Fall sei, sagt
der Sprecher von Bildungskommissarin Androulla Vassiliou, Dennis Abbott. Grundsätzlich könne ein Land auch mehrere Amtssprachen als offizielle EU-Sprachen beantragen. Im Fall Belgiens beispielsweise gebe es drei für das Land gültige Amtssprachen, wobei Französische ja auch für die Franzosen und Deutsch für Deutsche und Österreicher gelte.
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Die Problematik "Lettland und Russisch"
Außerdem falle die Entscheidung in Lettland über Russisch als zweite Amtssprache erst nach dem Referendum am Samstag. Darauf angesprochen, dass auch die Kommission mit Übersetzern und Dolmetschern von Entscheidungen über weitere Amtssprachen - sei es für kroatisch nach dem vorgesehenen Beitritt des Balkan-Landes Mitte 2013 oder möglicherweise auch für serbisch oder mazedonisch - entscheide, sagte Abbott, die Brüsseler Behörde gehe über ihre Verpflichtung hinaus. "Wir übersetzen eine Menge von Material, das auf unserer Webseite ist, damit wir die Europäer näher zur EU bringen können". Allerdings "tun wir, was wir können, aufgrund der Ressourcen, die wir haben".
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Die Frage von Russisch als zweiter Amtssprache erhitzt in Lettland die Gemüter wie kaum ein anderes Thema. Rund ein Drittel der 2,3 Millionen Einwohner ist russischsprachig, in der lettischen Hauptstadt Riga nahezu jeder zweite. Über 20 Jahre nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion besitzen noch immer mehrere Hunderttausend Einwohner Lettlands wegen ihrer Sprachzugehörigkeit und aufgrund der vom lettischen Staat verlangten "Einbürgerungsprüfung" keine Staatsbürgerschaft. Sie haben als sogenannte "Nicht-Bürger" praktisch keine demokratischen Rechte und können keine Ämter bekleiden. Und diese wollen sich laut Wladimir Lindermans, dem Initiator der Volksabstimmung, nicht länger als Bürger zweiter Klasse fühlen.
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