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 18.2.2011 |
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Brüssel will Korrekteur in EU-Asylpolitik
In Ausnahmefällen sollten andere EU-Staaten Bootsflüchtlinge aufnehmen, bevor ein reguläres Asylverfahren abgeschlossen sei, sagte der Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström gestern in Brüssel.
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"Bei einer massiven Flüchtlingswelle sollte das geltende Prinzip für einen sehr begrenzten Zeitraum ausgesetzt werden." |
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EU-Staaten pochen auf Dublin-II-Abkommen
Deutschland und andere Staaten lehnen dies strikt ab. Sie berufen sich dabei auf geltendes EU-Recht, das sogenannte Dublin-II-Abkommen. Danach müssen Asylanträge grundsätzlich in dem Land bearbeitet werden, in dem ein Asylsuchender erstmals EU-Boden betritt.
Diese Regelung belastet Südländer wie Griechenland, Spanien und Italien. Die EU-Kommission schlägt für Ausnahmesituationen folgendes Vorgehen vor: Wenn ein Flüchtling in ein anderes EU-Land weiterreist und dort einen Asylantrag stellt, soll das zweite Land zuständig sein.
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Dublin-II-Abkommen benötig Veränderungen
"Das Dublin-II-Abkommen hat sich als gutes System bewährt, aber es benötigt Veränderungen", sagte der Sprecher. Seit Monaten scheitert die EU-Kommission mit ihrem Projekt an der Mehrheit der EU-Staaten.
Brüssel setzt sich für eine Harmonisierung des EU-Asylrechts ein und hat bereits im Jahr 2008 Vorschläge gemacht. Deutschland und anderen Staaten sind die Vorschläge jedoch zu asylfreundlich.
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