|
|
|
|
|
|
 |
|
|

|
|
Entzug des Asyls von 2000 Flüchtlingen
Die Schweiz prüft den Entzug des Asyls von 2000 Flüchtlingen. Betroffen sind Menschen aus ex-jugoslawischen Staaten mit Ausnahme von Serbien und Bosnien-Herzegowina, die vom Regime des ehemaligen serbischen Machthabers Slobodan Milosevic verfolgt worden waren.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Situation in den Heimatländern verändert
Nach dem Fall des Milosevic-Regimes durch die Balkankriege in den 1990er Jahren habe sich die politische Situation in den Heimatländern dieser Menschen grundlegend verändert, sagte Sprecherin Marie Avet vom Bundesamt für Migration (BFM) auf Anfrage zu Recherchen der Nachrichtenagentur SDA. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Unabhängige Staaten
Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Slowenien sind mittlerweile unabhängige Staaten. Sie stehen auf der Länderliste des Bundesrats, in denen Sicherheit vor Verfolgung besteht. |
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausgenommen seien anerkannte Flüchtlinge aus Serbien und Bosnien-Herzegowina
Damit entspreche die Situation in den jeweiligen Heimatländern nicht mehr jener, «die seinerzeit die Flucht verursacht beziehungsweise zur Gewährung des Asyls in der Schweiz geführt hatte», schreibt das Bundesamt in einem Brief an die Flüchtlinge, der der SDA vorliegt: «Wir beabsichtigen deshalb, Ihnen Ihre Flüchtlingseigenschaft abzuerkennen und Ihr Asyl zu widerrufen.»
Davon ausgenommen seien anerkannte Flüchtlinge aus Serbien und Bosnien-Herzegowina, sagte Avet. Dort könnten Schergen des einstigen Milosevic-Regimes immer noch an den Schalthebeln der Macht sein.
|
|
|
|
|
|
|
|
Betroffene können bleiben
Der Asylwiderruf und die Aberkennung des Status als Flüchtling bedeute aber nicht, dass die Betroffenen die Schweiz verlassen müssten. Die meisten seien schon seit vielen Jahren in der Schweiz und hätten eine befristete Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) oder eine unbefristete Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
Ebenfalls grundsätzlich keinen Einfluss habe der Widerruf des Asyl und die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft auf ein hängiges oder künftiges Einbürgerungsverfahren in der Schweiz, hiess es weiter. Nachteile könnten sich allenfalls bei der Sozialversicherung AHV/IV ergeben, wenn der Betroffene über zu wenige Beitragsjahre verfüge.
Allerdings müssen sich diese Menschen wieder Reisepässe aus ihrem Heimatland beschaffen. Die blauen Schweizer Reiseausweise für Flüchtlinge würden eingezogen, schreibt das BFM. Dies ist insbesondere für Kosovaren mühsam, weil der Kosovo erst von rund 60 Staaten anerkannt wird, und somit ihre Reisefreiheit eingeschränkt wird.
Vor dem endgültigen Widerruf des Asyls können die Betroffenen noch schriftlich Stellung beim BFM nehmen. Gegen den Widerruf können sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
|
|
|
|
|
|
|
|
Flüchtlingshilfe geschockt
Asylüberprüfungen seien nicht neu in der Schweiz, sagte Avet. Dies habe man beispielsweise im letzten Jahrhundert bei den Flüchtlingen aus Ungarn oder Chile gemacht, nachdem sich die Lage in diesen Ländern nach dem Fall der Regime wieder verbessert gehabt habe.
Dennoch reagierte die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) geschockt: Asylwiderrufe seien eine sehr seltene Praxis in der Schweiz, sagte SFH-Sprecher Adrian Hauser: «Das zeugt für uns von einer härteren Gangart im Asylwesen.»
Zwar sei die gesetzliche Grundlage für Asylwiderrufe gemäss Flüchtlingskonvention gegeben. Aber die Betroffenen könnten triftige Gründe dagegen anführen, etwa wenn sie aufgrund früherer Verfolgung Traumata erlitten hätten beispielsweise durch Massaker, Vertreibungen oder Vergewaltigungen. Zudem habe das SFH Bedenken, ob die Situation in Ex-Jugoslawien stabil sei, besonders im Kosovo.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Von Johannes Brinkmann, SDA |
|
|
|
|
|
|
|
|
|