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Urteile im Wesentlichen bestätigt
Das Wiener Oberlandesgericht hat heute im Fall des am 15. Juli 2003 im Stadtpark ums Lebens gekommenen Cheibani Wague die Urteile der ersten Instanz im Wesentlichen bestätigt.
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Sieben Monate bedingt für Notarzt Es bleibt daher bei den sieben Monaten bedingter Haft für den an der Amtshandlung beteiligten Notarzt, der im November 2005 im Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung als Beteiligter schuldig erkannt worden war.
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Strafe für Beamten reduziert
Der Berufssenat (Vorsitz: Brigitte Kunst) bestätigte auch den Schuldspruch für jenen Polizisten, der sich nahezu mit seinem gesamten Körpergewicht auf den am Boden liegenden Afrikaner gekniet und diesen dreieinhalb Minuten fixiert hatte. Die Strafe für den Beamten wurde allerdings von sieben auf vier Monate bedingt reduziert, weil das Berufungsgericht weitere Mildungsgründe fand, "die massive zu Gunsten des Beschuldigten gesprochen haben", so die Vorsitzende. |
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Entgegen dem Ansinnen von Oberstaatsanwältin Ilse-Maria Vrabl-Sandar, die auch Schuldsprüche für die weiteren am Einsatz beteiligt gewesenen Polizisten sowie drei Sanitäter gefordert hatte, bekräftigte das Oberlandesgericht deren Freisprüche. Die von der Oberstaatsanwaltschaft dagegen geltende gemachte Rechtsrüge sei "verfehlt".
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Ausbildungszustände "erschütternd"
Die Strafreduktion für den 34-jährigen Polizisten begründete das Oberlandesgericht (OLG) mit seiner "mangelhaften Ausbildung und Schulung, die mitentscheidend für sein Fehlverhalten war", so Richterin Brigitte Kunst in der Urteilsbegründung. Sie bezeichnete "die Ausbildungszustände bei der Polizei" als "erschütternd". Diese hätten sich auf einen Erste Hilfe-Kurs und Vorträge beschränkt.
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Zum Thema Fixierung habe man sämtlichen angeklagten Beamten "nur Griffe demonstriert", die sie "offenbar durch bloßes Hinschauen" erlernen hätten sollen, gab die Vorsitzende zu bedenken. Da der schuldig erkannte Polizist zudem "wesentlich zur Wahrheitsfindung" beigetragen habe - er hatte im Hauptverfahren am Gerichtsmediziner Daniele Risser nachdrücklich demonstriert, wie er Wague am Boden festgehalten hatte - , hielt das OLG einen Strafnachlass von drei Monaten für angemessen.
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Strafe für Notarzt |
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Lebensrettende Maßnahmen unterlassen
Dagegen entschied der Senat, den Rechtsmitteln des 58-jährigen Notarztes komme keine Berechtigung zu. Er habe es unterlassen, lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen und die lebensbedrohende Fixierung des Afrikaners zu beenden, etwa indem er die insgesamt sechs daran beteiligten Polizisten zur Mäßigung rief. "Er hätte sich in einer derartigen Lautstärke, wo man ihn auch gehört hätte, entsprechendes Gehör verschaffen müssen", befand die Richterin.
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"Teilnahmslos" herumgestanden
Darüber hinaus warf sie dem Notfallmediziner vor, die Vitalfunktionen nicht überprüft zu haben, als Cheibani Wague keine Lebenszeichen mehr von sich gab. Er habe es fahrlässigerweise unterlassen, die Ursache des "plötzlichen Ruhigseins" festzustellen, hielt Kunst fest. Stattdessen war der Arzt "teilnahmslos mit den Händen in der Hosentasche" herumgestanden, wie Oberstaatsanwältin Ilse Maria-Vrabl-Sanda zuvor kritisiert hatte.
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Freisprüche bestätigt
Die Freisprüche für die fünf mitangeklagten Polizisten sowie drei Sanitäter begründete das OLG im Wesentlichen damit, sie hätten mit ihrem Verhalten nicht alle Merkmale des Tatbestands der fahrlässigen Tötung erfüllt. Das Fehlverhalten des einen Beamten sei für sie nicht wahrnehmbar gewesen. Zudem hätte sich ein Teil von ihnen "schulungskonform" verhalten, weshalb kein objektiver Sorgfaltsverstoß vorliege. |
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amnesty international |
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Kein menschenrechtskonformes Polizeihandeln
"Die Berufungsentscheidung bestätigt in irritierend eindrucksvoller Weise, dass das österreichische Strafrecht offensichtlich nicht ausreicht, menschenrechtskonformes Polizeihandeln durchzusetzen", meinte Heinz Patzelt, Generalsekretär von amnesty international (ai) Österreich, nach der Verhandlung im Gespräch mit der APA. Er konstatierte "eine völlig unzureichende Ausbildung und einen schweren Mangel an menschenrechtlich ausgerichteter Polizeikultur", der nun zum bereits wiederholten Male von den österreichischen Gerichten bestätigt werde.
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Cheibani Wague - ein gebürtiger Mauretanier und mit einer Wienerin verheiratet - war als Nachtwächter im so genannten Afrikadorf im Stadtpark beschäftigt gewesen. Nach einem Streit mit seinem Chef hatte dieser am 15. Juli 2003 die Polizei gerufen, weil Wague angeblich ausgerastet war und zu toben begonnen hatte. |
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Die Amtshandlung hatte laut Polizei zunächst "routinemäßig" begonnen. "Wiederholt heftige Aggressionsausbrüche" hätten die Beamten dann dazu veranlasst, den damals 33-Jährigen in Bauchlage am Boden zu fixieren. Ihm wurde auch eine Beruhigungsspritze verabreicht. |
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Staatsanwaltschaft |
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Sämtliche Beteiligten mitschuldig
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft traf sämtliche beteiligten Einsatzkräfte ein Mitverschulden am Ableben Wagues, indem sie an seiner Arretierung mitwirkten, die einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge den Tod des Mannes bewirkt hatte. Rechtskräftig abgeurteilt wurde letzten Endes aber nur jener Beamte, der Wague mit seinem eigenen Körpergewicht von 85 Kilogramm zu Boden gedrückt hatte, wobei er zusätzlich das linke Knie in Wagues Rücken presste und diesem damit das Atmen verunmöglichte.
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