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Beschwerde wegen Irving-Anwalt
Mit Kritik am Obersten Gerichtshof (OGH), am NS-Verbotsgesetz und an SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hat sich heute der Verteidiger David Irvings, Herbert Schaller, zu Wort gemeldet.
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Gastkommentar in Wiener Zeitung
In einem Gastkommentar für die "Wiener Zeitung" bezeichnet er die Verurteilung Irvings wegen Wiederbetätigung als "rechtsstaatlich skandalös". Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) reagierte darauf in einer Aussendung mit Kritik, sowohl an Schaller als auch an der "Wiener Zeitung" und wandte sich mit einer Beschwerde an das Bundeskanzleramt, den Herausgeber des Blattes.
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Schaller kritisiert Schuldspruch gegen Irving
In seinem Gastkommentar schreibt Schaller unter anderem, dass man "sachliche Meinungsäußerungen zwar bekämpfen, aber nicht strafrechtlich verbieten" dürfe, er kritisiert den Wiederbetätigungs-Paragrafen im NS-Verbotsgesetz (Par. 3g) als "inhaltlich völlig unbestimmt" und wirft dem Obersten Gerichtshof vor, sich mit der Bestätigung des Schuldspruchs gegen Irving im September 2006 "politisch erwünscht verhalten" zu haben. |
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"Hätte es die Hetze gegen David Irving nicht gegeben, wäre er (...) freigesprochen worden", so Schaller. Über Jarolim - er hatte die frühzeitige Entlassung Irvings durch das Oberlandesgericht im Dezember kritisiert - schreibt Schaller: "Politiker von der Art Jarolims machen Angst vor einem Rückfall in totalitäre Zeiten: Hat ein Mensch das Pech, politisch unerwünscht zu sein, kann sich nicht leicht ein objektiver Richter und auch kaum ein Rechtsanwalt finden, die ihm ernsthaft zur Seite zu stehen. Für faschistoide Machtmenschen ist diese Aussicht natürlich paradiesisch (...)." |
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DÖW |
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Kritik an Schaller & Wiener Zeitung
Das DÖW reagiert mit Kritik an "Neonazi-Anwalt" Schaller und der "Wiener Zeitung": Schaller verharmlose die Leugnung des Holocaust als zuzulassende "Meinung" und behaupte, dass nur "faschistoide Machtmenschen" auf einer entschiedenen Strafverfolgung von Neonazis beharren würden.
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"Platz für Apologie der Holocaustleugnung "
"Dass jemandem wie Schaller im offiziellen Organ der Republik Österreich Platz für eine Apologie der Holocaustleugnung eingeräumt wird, stellt einen Skandal dar", so DÖW-Chefin Brigitte Bailer und Wolfgang Neugebauer von der "Aktion gegen den Antisemitismus in Österreich". Sie wandten sich mit einer Beschwerde an "Wiener Zeitung"-Chefredakteur Andreas Unterberger und den Herausgebervertreter des Blattes, das Bundeskanzleramt.
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